Straf- und Bußgeldverfahren nach Verkehrsunfall

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Verkehrsunfall, Ermittlungsverfahren, Verwarnungsgeld
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Der folgende Artikel befasst sich mit den straf- und bußgeldrechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen. Es werden konkrete Verhaltenshinweise gegeben.

Jährlich knallt es ca. 2 Millionen mal auf deutschen Straßen. Nahezu immer schließt sich für den Unfallverursacher oder die Unfallverursacher ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren an.

Der folgende Artikel will Betroffenen konkrete Handlungsvorschläge unterbreiten, wie sie sich bei dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit verhalten sollten.

1. Wie erfolgt die Einleitung eines Verfahrens?

a) Bußgeldverfahren

Wird ein Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen, leitet diese in der Regel ein Bußgeldverfahren gegen einen oder alle unfallbeteiligten Fahrzeugführer wegen des Verdachts einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein.

Die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (dies sind die meisten Verkehrsunfälle) bietet die Polizei dem Betroffenen eine Verwarnungsgeld (in der Regel: 35 €) an. Wird dieses rechtzeitig bezahlt entsteht ein dauerhaftes Verfahrenshindernis.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Bußgeldakte an die zuständige Verwaltungsbehörde übersandt. Diese erlässt ggf. einen Bußgeldbescheid .

b) Strafverfahren

Gelangt die Polizei zu der Auffassung, dass eine Straftat (z. B. eine fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB) vorliegt, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein.

Die Polizei sammelt dann die Beweise (z. B. Zeugenaussagen, ärztliche Atteste etc.) und führt die Ermittlungen. Nach dem sie zu der Auffassung gelangt, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, schließt sie die Ermittlungsakte und leitet diese an die Staatsanwaltschaft zur abschließenden Entscheidung weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob die öffentliche Klage erhoben, das Verfahren eingestellt oder das Verhalten als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

2. Wie erlangen Sie Kenntnis von dem gegen Sie geführten Verfahren?

In den allermeisten Fällen erhalten Sie von der Polizei einen Brief, in dem Sie entweder zu einer Vernehmung eingeladen werden oder von Ihnen eine schriftliche Einlassung erwartet wird.

3. Wie sollten Sie sich verhalten, nachdem Sie Kenntnis erhalten haben?

Sobald Sie Kenntnis von dem gegen Sie geführten Verfahren erhalten, empfiehlt es sich folgende Ratschläge zu beherzigen.

Sofern gegen Sie lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt wird oder die Polizei lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € anbietet, sollte durchaus in Erwägung gezogen werden das Verwarnungsgeld zu akzeptieren. Dies gilt ganz besonders, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Das Kostenrisiko wäre bei einem Vorgehen einfach zu groß. Anders verhält es sich natürlich, wenn durch den Bußgeldbescheid für Sie schwerwiegende Folgen festgesetzt werden (z. B. Fahrverbot) oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

In jedem Fall sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich nicht zur Sache äußern. Dies darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat geführt wird, ist es empfehlenswert zu dem Tatvorwurf zu schweigen und einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Ihr Verteidiger wird dann Akteneinsicht nehmen und ggf. die Einstellung des Verfahrens beantragen. Oft lässt sich der Akte entnehmen, dass die vorhandenen Beweise nicht ausreichen, um Ihnen eine Fahrlässigkeit nachzuweisen.

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