Unfallregulierung

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Unfall, Wertminderung, Mietwagen
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Ihre Rechte bei Sachschäden und Schmerzensgeld

Ein Verkehrsunfall kann für die Betroffenen nicht nur physisch und psychisch belastend sein, sondern bringt auch viele rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Wer durch die Schuld eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Schaden erlitten hat, hat Anspruch auf umfassende Entschädigung – von der Reparatur des Fahrzeugs bis hin zu Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und diese konsequent durchzusetzen.

Ansprüche bei Sachschäden

Nach einem Unfall ist der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dabei haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder – falls ein Totalschaden vorliegt – den so genannten Wiederbeschaffungswert einzufordern. Hierbei handelt es sich um den Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. In Fällen, in denen Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden, können Sie den Schaden auch fiktiv abrechnen lassen, das heißt, die geschätzten Reparaturkosten gemäß Gutachten geltend machen, ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen. Wichtig ist hierbei: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Ümit Yildirim
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Ein weiterer zentraler Aspekt bei Sachschäden ist der Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Während der Reparaturdauer oder bei der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs haben Sie das Recht, ein vergleichbares Fahrzeug anzumieten. Benötigen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung für den Verlust der Nutzung Ihres Fahrzeugs zu. Darüber hinaus können weitere Kosten wie Abschlepp- und Standgebühren, Gutachterkosten sowie Unkostenpauschalen für Telefonate und Schriftverkehr geltend gemacht werden. Gerade bei neuwertigen Fahrzeugen kann auch ein Anspruch auf Wertminderung bestehen, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur weniger wert ist als zuvor.

Schmerzensgeld bei Personenschäden

Erleiden Sie durch einen Unfall Verletzungen, steht Ihnen in der Regel auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dies gilt nicht nur für körperliche Schäden wie Prellungen, Knochenbrüche oder Schleudertraumata, sondern auch für psychische Belastungen, die in Folge des Unfalls auftreten können. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den damit verbundenen Beeinträchtigungen. Gerichte orientieren sich dabei oft an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen vergleichbare Fälle dokumentiert sind. Faktoren wie ein längerer Krankenhausaufenthalt, bleibende Schäden oder erhebliche Schmerzen erhöhen in der Regel die Summe. Um solche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist eine umfassende ärztliche Dokumentation unerlässlich. Lassen Sie alle Verletzungen und deren Folgen detailliert festhalten, um später keine Nachweise erbringen zu müssen.

Haftungsfragen und die Rolle des Mitverschuldens

Grundsätzlich haftet der Unfallverursacher für alle Schäden. Doch in der Praxis kann die Haftungsfrage kompliziert sein, insbesondere wenn ein Mitverschulden des Geschädigten im Raum steht. Wer beispielsweise durch überhöhte Geschwindigkeit oder unklare Fahrweise zum Unfall beigetragen hat, muss mit einer Kürzung der Ansprüche rechnen. Hier ist es entscheidend, den Unfallhergang möglichst lückenlos zu dokumentieren. Fotos von der Unfallstelle, Schäden an den Fahrzeugen, Brems- oder Unfallspuren sowie Aussagen von Zeugen können helfen, die eigene Position zu stärken. In Zweifelsfällen kann auch ein Gutachter hinzugezogen werden, um die Schuldfrage zu klären.

Praktische Schritte nach dem Unfall

Nach einem Unfall ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Dokumentieren Sie die Unfallstelle und Schäden so umfassend wie möglich und fertigen Sie einen schriftlichen Unfallbericht an. Bei unklarer Schuldfrage oder größeren Schäden ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Verzichten Sie darauf, vorschnelle Aussagen zur Schuldfrage zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, ohne diese vorher geprüft zu haben.

Fazit

Die Regulierung eines Unfallschadens kann kompliziert und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn Versicherungen versuchen, Leistungen zu kürzen oder hinauszuzögern. Viele Geschädigte fühlen sich von den Formalitäten überfordert. Ein Unfall kann eine Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Herausforderungen mit sich bringen. Doch als Geschädigter haben Sie umfangreiche Rechte. Ob es um die Reparatur Ihres Fahrzeugs, die Übernahme von Mietwagenkosten oder die Zahlung von Schmerzensgeld geht – mit einer guten Dokumentation und der richtigen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche vollständig und korrekt reguliert werden. Falls Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen und sorge dafür, dass Ihnen alle zustehenden Leistungen erstattet werden. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.