Verkehrsunfall Was nun? Was habe ich nach einem Verkehrsunfall zu beachten?

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Schadensersatz, Wertminderung, Nutzungsausfall
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Anspruch auf Schadensersatz, Reparaturkosten, wirtschaftlicher Totalschaden, Wertminderung, Mietwagen und Nutzungsausfall bei einem Verkehrsunfall

Jeder der einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, weiß es zu genüge. Die Aufregung, unabhängig ob selbst oder fremd verschuldet, ist erst einmal groß. Dabei werden in vielen Fällen die gröbsten Fehler, die sich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Regulierung des Unfallschadens negativ auswirken können, nicht beim Verkehrsunfall selbst, sondern erst in dessen Anschluss gemacht. Deshalb sollte die oberste Regel in diesem Fällen immer sein: Bewahren Sie Ruhe.

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie daher folgende Regeln unbedingt beachten.

Sascha  Kugler
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1.

In jedem Fall sollten sie die Unfallstelle samt Endposition der Fahrzeuge durch selbst angefertigte Fotos dokumentieren und zwar unbedingt, bevor Sie die Unfallstelle räumen. Die Stellung der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Verkehrsunfall insbesondere die Stellung der Fahrzeuge zueinander ist von erheblicher Bedeutung, da man anhand des Kollisionswinkels im Zusammenhang mit der Art der Beschädigung den Unfallhergang durch die Erstellung eins Unfallrekonstruktionsgutachten belegen kann.

2.

Verlassen Sie keinesfalls den Unfallort. Selbst wenn Sie glauben, es sei nur eine Bagatelle sollten Sie keinesfalls nur einen Zettel mit Ihrer Anschrift an die Windschutzscheibe heften. In diesem Fall haben Sie zunächst eine Wartepflicht, sollte sich nach einer längeren Zeit niemand anfinden, so sollten Sie anschließend den Unfall bei der Polizei melden. Kommen Sie der Meldepflicht nicht nach machen Sie sich möglicherweise wegen Unfallflucht gem. § 142 StGB strafbar.

3.

Rufen Sie in jedem Fall, auch wenn es sich nach Ihrer Ansicht nur um einen Bagatellschaden handelt, die Polizei. Dies sollten Sie auch dann tun, wenn die Gegenseite noch vor Ort ein Verschulden einräumt.

4.

Versuchen Sie Personen anzusprechen, die den Unfallhergang beobachtete haben und lassen Sie sich deren Namen und Anschrift geben, oder schreiben sich zumindest deren Kennzeichen auf, von denen Sie ausgehen, der Fahrzeuginsasse könnte das Unfallgeschehen beobachtet haben. Diese Personen können später nützliche Zeugen sein.

5.

Unterschreiben Sie vor Ort keinesfalls ein Schuldeingeständnis, selbst wenn Sie vor Ort das Gefühl haben, Sie seien Schuld an dem Unfall. Ist dieses einmal unterschrieben und am nächsten Tag haben Sie Zweifel an Ihrer Schuld, sind diese Erklärungen nur schwer wieder zu wiederrufen.

6.

Bei einem Schaden von mehr als 1.000,00 € ist sollten Sie die Reparaturkosten von einem Sachverständigen bewerten lassen. Dieser wird in seinem Sachverständigengutachten auch die unfallbedingte merkantile Wertminderung sowie die Höhe des Nutzungsausfalls bestimmen. Die Kosten des Sachverständigen sind Ihnen im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls im Übrigen zu erstatten.

7.

Die Unfallregulierung im Straßenverkehr ist inzwischen so komplex geworden, dass eine Hinzuziehung anwaltlichen Rats unerlässlich ist. Aus diesem Grund sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit der Regulierung und der der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Verschenken Sie kein Geld und überlassen Sie keinesfalls die Regulierung dem gegnerischen Versicherer, der wird nicht nur versuchen Ihren Anspruch einfach zu kürzen, sondern so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Dabei nutzt er nicht selten mit gespielter Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft die Unwissenheit der Betroffenen aus.

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts sind im Übrigen ebenfalls vom gegnerischen Versicherer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu zahlen, so dass Sie kein Kostenrisiko tragen, sondern allein in den Vorteil eine professionellen Unfallabwicklung kommen, mit dem Ziel für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch folgende Artikel:

http://www.123recht.de/article.asp?a=25860

Sascha Kugler
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