Verkehrsunfall - wichtige Informationen zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall

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Ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellt sich ziemlich oft die Frage, was ist zu tun? Dieser kurze Ratgeber gibt einen Überblick über die Dinge, die nach einem Verkehrsunfall sofort getan werden sollten bzw. die besser unterlassen werden sollten.

  1. Nach einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich unbedingt, die örtliche Polizei zu rufen. Zwar ist diese oft nicht erfreut über einen Einsatz in „Bagatell-Unfallschäden“, diese werden von der Polizei zumeist auch nur als Klein-Schäden aufgenommen, jedoch empfiehlt es sich aus Gründen einer evtl. nötigen Beweissicherung grundsätzlich die Polizei zu verständigen.
  2. Am Unfallort sollten Sie unter keinem Fall gegenüber der Polizei oder sonstigen Personen (Unfallgegner, Zeugen etc.) irgendwelche Aussagen zum Unfallgeschehen tätigen. Oft werden diese Aussagen in einem später stattfindenden Gerichtsverfahren gegen einen verwendet. Eine Aussage zum Unfallhergang können Sie in aller Ruhe ein paar Tage nach dem Unfallereignis bei der Polizei abgeben.
  3. Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, die Ihnen der Unfallgegner vorlegen sollte. Über die Rechtswirksamkeit dieser oftmals als „Schuldanerkenntnisse“ bezeichneten Schriftstücke wird trefflich gestritten, zur Vermeidung evtl. Nachteile aus der Unterzeichnung solcher Dokumente sollten Sie am Unfallort keinerlei schriftlichen Aussagen tätigen. Hierzu steht Ihnen nach dem Unfall noch ausreichend Zeit zur Verfügung.
  4. Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen. Für einen juristischen Laien ist es oftmals nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können. Oftmals wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgespielt, ein Anwalt sei nicht nötig und verursache nur unnötige Kosten, die vom Ihnen als Unfallopfer zu tragen seien. Dem ist jedoch nicht so: die im Falle einer Anwaltsmandatierung angefallenen Kosten müssen bei festgestellter Haftungspflicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung von dieser im Rahmen der durch den Unfall entstandenen Schadenspositionen übernommen werden – ohne wenn und aber. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ihr Anwalt wird Sie auch über das weitere Vorgehen zur Schadensfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen bzw., einen Kostenvoranschlag informieren.
  5. Selbst wenn die Frage der Unfallverursachung klar ist, so rate ich Ihnen dringendst einen Anwalt zu mandatieren: Nur ein im Bereich Verkehrsrecht erfahrener Anwalt kann sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen. Oftmals wird ohne Anwalt keine Kostenpauschale, kein merkantiler Minderwert, kein Nutzungsausfall, keine Fahrtkosten, kein Haushaltsführungsschaden etc. gezahlt. Noch dazu wird von Anwälten im Regelfall im Falle eines Schmerzensgeldes ein wesentlich höherer Betrag erzielt, als wenn die Regulierung des Schadens durch den Geschädigten selbst gegenüber der Haftpflichtversicherung vorgenommen wird.
  6. Haben Sie hingegen schuldhaft einen Unfall verursacht, so empfiehlt es sich auch in dieser Situation einen Anwalt aufzusuchen. Je nach Schwere des Unfalls können Ihnen unter Umständen strafrechtliche und/oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen in Form eines Fahrverbots, einer Geldstrafe oder gar eines Führerscheinentzugs drohen. Ein Anwalt kann Ihnen in einer solchen Situation zur Seite stehen und dafür sorgen, dass eine Strafe entfällt bzw. möglichst gering ausfällt.