Wann droht ein Führerscheinentzug?

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Nach welchen Verkehrsdelikten müssen Autofahrer mit einem Fahrverbot oder einem Fuehrerscheinentzug rechnen? Die Übeltäter heißen Nötigung, Drogen und Alkohol.

Fahrverbote werden bei groben Verstößen im Straßenverkehr verhängt und gehören in Deutschland leider zur Tagesordnung: Mehr als 500.000 Mal werden jährlich Fahrverbote angeordnet. Mit einem befristeten Fahrverbot müssen alle rechnen, die Inner- und Außerorts deutlich zu schnell unterwegs sind. Auch gefährliche Auffahrmanöver und riskante Überholvorgänge können ein befristetes Fahrverbot nach sich ziehen. Häufig werden Fahrverbote auch verhängt, wenn Autofahrer bei Rot über die Ampel fahren.

Frist zur Abgabe bei erstmaligen Verkehrssündern

Die Länge des Fahrverbotes hängt von der Schwere des Verstoßes im Straßenverkehr ab und schwankt zwischen einem und drei Monaten. Verkehrssünder, die in der Vergangenheit noch nicht durch grobe Verstöße aufgefallen sind, können selbst entscheiden, wann sie ihren Führerschein in einer vorgegebenen Frist abgeben. Das Fahrverbot beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der Bußgeldstelle. Sobald Verkehrssünder ihren Verstoß mit einer führerscheinfreien Zeit abgesessen haben, können sie die Fahrerlaubnis wieder bei der Behörde abholen.

Im Gegensatz zum befristeten Fahrverbot wird beim Führerscheinentzug der Lappen tatsächlich von den Behörden einbehalten. Ein Entzug des Führerscheins droht, wenn Autofahrer betrunken hinterm Steuer sitzen und dabei mehr Promille im Blut haben als erlaubt. Auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann mit einem Führerscheinentzug bestraft werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden ziehen ebenfalls einen Entzug des Führerscheins nach sich. Die Gerichte verhängen mit dem Führerscheinentzug auch eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in der Verkehrssünder ihren Führerschein nicht zurück erhalten können. Bei besonders schweren Verkehrsdelikten kann auch eine Sperre auf Lebenszeit verhängt werden.

Antrag auf Neuausstellung nach Ablauf der Sperrfrist

Nach dem Ablauf der Sperrfrist kann bei der Behörde ein Antrag auf die Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis gestellt werden. Der Antrag wird bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht. Die Behörden setzen für die Neuausstellung der Fahrerlaubnis einen Kurs zur Prüfung der Fahreignung oder die Teilnahme an Aufbauseminaren voraus. Der Führerschein kann auch bei Vorhandensein schwerer körperlicher Beeinträchtigungen aus Sicherheitsgründen durch die Behörden entzogen werden.

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