Was ändert sich im Straßenverkehr 2013 und was bedeutet das für mich?

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Neue Umweltzonen, Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge, Gültigkeit des Führerscheins, neue Führerscheinklassen für Motorrad - 2013 hält für Verkehrsteilnehmer viele Änderungen bereit

Alle Jahre wieder ändert sich das ein oder andere "zum Wohle" der Verkehrsteilnehmer, so auch in diesem Jahr. Betroffen sind die Bereiche Umweltzonen, Steuerbefreiungen für E-Mobile und die Neugestaltung des Führerscheinrechtes, um nur die wichtigsten Neuerungen zu nennen.

Führerschein im Scheckkartenformat

Innerhalb Europas werden die Führerscheine vereinheitlicht, was Änderungen für diejenigen mit sich bringt, die bereits den Lappen haben, aber auch für jene, die ihn noch bekommen wollen. Die Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat wird zum 19. Januar 2013 europaweit harmonisiert. Wer bereits einen Führerschein hat, der behält die darin eingetragenen Klassen.

Gültigkeit des Führerscheins

Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, müssen Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden. Das gilt allerdings nur, wenn sie ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellt werden. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, hat zumindest bis zum 18. Januar 2033 seine Ruhe. Spätestens dann müssen alle auf den neuen Plastikführerschein umgestiegen sein. Wer aber zwischenzeitlich seinen alten Führerschein verliert oder einen internationalen Führerschein beantragt und einen neuen Kartenführerschein bekommt, fällt auch unter die 15-Jahresregel!

Zudem dürfen bestimmte Vehikel nicht mehr "einfach" mit der Führerscheinklasse B gefahren werden. Um beispielsweise ein Trike (dreirädriges Vehikel) fahren zu dürfen, brauchte man bisher lediglich den Führerschein Klasse B. Künftig muss man mindesten 21 Jahre alt sein und den Führerschein Klasse A besitzen. Diejenigen, die unter der alten Regelung fallen, können weiterhin mit der Klasse B ein Trike fahren.

Neue Führerscheinklassen für Motorradfahrer

Für Motorradfahrer wird es zukünftig die Führerscheinklasse A2 geben, welche die Klasse A zum Teil ersetzt. Mit der A2 dürfen dann Zweiräder bis 48 PS Leistung gefahren werden, bislang waren es nur 34 PS. Hierauf hat sich die Motorradindustrie bereits eingestellt und bietet seit geraumer Zeit verschiedene Produkte zum Kauf an. Besonders gravierend fällt an der Neugestaltung aber auf, dass es keinen automatischen Aufstieg mehr in die Klasse A gibt und erneut eine praktische Prüfung abzulegen ist. Im Klartext heißt das, man hat für den Umstieg in die Klasse A oder A1 nochmals eine Prüfung abzulegen. Dies wird wieder entsprechende Gebühren kosten. Für die Klasse A1 entfällt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- bzw. 17-jährige. Ganz frei von staatlicher Regulierung sind die jungen Herrschaften dennoch nicht. Die Leistung wird mit max. 0,1 kW pro Kg beschränkt. Am praktischen Bsp. bedeutet das, ein Motorrad darf mit einem Gewicht von 150 Kg höchstens 15 kW bzw. 21 PS leisten.

Auch für Autofahrer ändert sich einiges. Wer beispielsweise mit seinem PKW einen Anhänger ziehen möchte, braucht künftig die 750 Kg-Grenze nicht mehr zu beachten. Selbst wenn das Gewicht des Anhängers 750 Kg übersteigt, darf er angehängt werden. Es gilt, der ziehende PKW und der Anhänger dürfen in der Summe das Gewicht von insgesamt 3500 Kg nicht übersteigen.

Steuerbonus für Elektrofahrzeuge

Wer sich für den Kauf eines Elektrofahrzeuges entscheidet, wird dafür vom Gesetzgeber belohnt. Die Elektrofahrzeuge werden künftig für 10 Jahre von der Steuer befreit. Bisher waren es nur 5 Jahre. Am 31.12.2013 läuft der Steuerbonus von immerhin 150 EUR für die Euro-6-Diesel aus. Mit Ende des Jahres fällt auch die staatliche Förderung für ältere Dieselmodelle weg, welche mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Diejenigen, die es nicht mehr bis Ende 2012 geschafft haben, den Filter nachrüsten zu lassen, verlieren 70 EUR. Der Förderbetrag für alle ab 1. Januar 2013 eingebauten Filter sinkt von 330 auf 260 Euro.

Neue Umweltzonen

In einigen Städten werden neue Umweltzonen neu eingerichtet oder bereits bestehende Umweltzonen verschärft. Neu hinzugekommen sind zum 1. Januar 2013 Langenfeld, Mönchengladbach und Remscheid (Nordrhein-Westfalen). Die Städte Mainz (Rheinland-Pfalz) und Wiesbaden (Hessen) wollen im Februar nachziehen, Wendlingen (Baden-Württemberg) im April. Außerdem wird die Region Ludwigsburg und Umgebung zu einer großen Umweltzone (grün) zusammengefasst. Viele Städte werden die Einfahrt in die Umweltzone nur noch mit der grünen Plakette erlauben. Um nur einige zu nennen, Heidelberg, Freiburg, Mannheim und Ulm. Es ist anzuraten, sich vor Fahrtantritt auf den gängigen Internetseiten zu informieren, ob der Zielort die Bedingungen verschärft hat und ob das Fahrzeug diese noch erfüllt.

Reform des Verkehrsregisters

Die Änderungen des Verkehrsregisters (Punktereform) werden erst im Jahre 2014 greifen. Jedoch sollten diejenigen, die bereits einige Punkte auf dem Konto haben, sich um ein Abbauseminar bemühen, da es diese Möglichkeit ab dem Jahre 2014 nicht mehr geben soll.

Für Radfahrer, Inline- und Rollschuhfahrer ändert sich Folgendes:

Radfahrer dürfen künftig auch die Radwege auf der linken Fahrtrichtung benutzen, wenn dies entsprechend ausgeschildert ist. An Kreuzungen müssen sie die Ampeln des Fahrverkehrs beachten, wenn es keine eigene Rad-Ampel gibt, außer, der Radweg grenzt an eine Fußgängerspur, dann gelten die Fußgängerampeln auch für die Radfahrer. Inline-und Rollschuhfahrer dürfen ab 2013 auf Seitenstreifen oder Radweg fahren, wenn dies ausgeschildert ist.

Und selbstverständlich wird der Bußgeldkatalog angepasst, was in der Mehrzahl der Fälle wohl höhere Gebühren mit sich bringen wird.

Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt.

Rechtsanwalt Enrico Haber

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