Was tun, wenn der private Parkplatz häufig zugeparkt wird? Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Überblick

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Ein eigener Parkplatz ist eine komfortable Sache – wenn er denn nicht ständig von fremden Fahrzeugen blockiert wird. Doch was können Sie tun, wenn Ihr privater Parkplatz immer wieder zugeparkt wird? Hier sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

1. Das Gespräch suchen

Bevor Sie zu rechtlichen Mitteln greifen, sollten Sie versuchen, das Gespräch mit dem Falschparker zu suchen. Oft ist dem Fahrer nicht bewusst, dass er auf einem privaten Parkplatz steht. Ein freundliches Gespräch oder ein Hinweis hinter der Windschutzscheibe kann das Problem oft schon lösen.

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2. Hinweisschilder aufstellen

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es hilfreich, den privaten Parkplatz deutlich als solchen zu kennzeichnen. Ein gut sichtbares Schild mit dem Hinweis "Privatparkplatz - Unbefugtes Parken verboten" kann potenzielle Falschparker abschrecken. Achten Sie darauf, dass das Schild den örtlichen Vorschriften entspricht.

3. Abschleppen lassen

Wenn das Gespräch keinen Erfolg zeigt und das Fahrzeug weiterhin widerrechtlich auf Ihrem Parkplatz steht, können Sie den Wagen abschleppen lassen. Als Eigentümer oder Mieter eines privaten Parkplatzes haben Sie grundsätzlich das Recht, unbefugt parkende Fahrzeuge entfernen zu lassen. Wichtig ist, dass Sie zuvor den Fahrzeughalter ausreichend gewarnt haben, beispielsweise durch ein entsprechendes Schild.

Beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Abschleppen zunächst selbst tragen müssen. Diese können jedoch unter Umständen vom Falschparker zurückgefordert werden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (BGH, Urteil vom 5. Juni 2009, Az. V ZR 144/08) entschieden, dass der Halter des Fahrzeugs grundsätzlich zum Ersatz der Abschleppkosten verpflichtet ist, wenn er unbefugt auf einem privaten Parkplatz parkt.

4. Unterlassungsklage

Sollte das Problem mit dem Falschparker regelmäßig auftreten, kann eine Unterlassungsklage in Betracht gezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, bei der der Falschparker gerichtlich dazu verpflichtet wird, das widerrechtliche Parken zu unterlassen. Ein Anwalt kann Sie hierbei unterstützen und die Erfolgsaussichten prüfen.

5. Polizei oder Ordnungsamt informieren

In der Regel sind Polizei und Ordnungsamt für Verstöße auf öffentlichem Grund zuständig. Da es sich bei einem privaten Parkplatz um Privatgrund handelt, werden diese Behörden meist nicht tätig. In Ausnahmefällen, etwa wenn ein Fahrzeug die Zufahrt zu Ihrem Grundstück blockiert, können Sie dennoch Hilfe anfordern.

Fazit

Wiederholtes Zuparken eines privaten Parkplatzes ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und den Parkplatz klar zu kennzeichnen. Sollten diese Maßnahmen nicht fruchten, stehen Ihnen mit Abschleppen, Unterlassungsklage und weiteren rechtlichen Schritten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihr Recht durchzusetzen. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt Sie umfassend beraten und unterstützen.

Falls sich bei Ihnen weitere Fragen durch diesen Artikel ergeben haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich freue mich über Ihre Rückfrage.
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