Chronisches Fatigue-Syndrom CFS /ME - So setzen Sie Ihre Rente durch

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Was Sie bei Privater Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente von der DRV beachten sollten Teil 1

Erster Teil: Private Berufsunfähigkeitsrente von Allianz, Zurich, uniVersa & Co. und Leistungen der Versorgungswerke freier Berufe (Ärzte, Architekten u.a.)

Die Erkrankung an dem Chronischen Fatigue-Syndrom bzw. der Myalgischen Enzephalomyelitis bringt auch finanzielle Sorgen mit sich. Den ohnehin massiv geschwächten Kranken droht von Seiten der Versicherer ein starker Gegenwind, wenn sie Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung begehren. Hierbei sollten Sie sich nicht beirren lassen. Folgendes sollten Sie beachten:

Merke: Eine sichere Diagnose CFS/ME ist nicht notwendig!

Der erste Kampf beginnt schon, wenn der Versicherer die Erkrankung an sich in Frage stellt. Häufig wird schlichtweg behauptet, eine ausdrückliche ärztliche Diagnose liege nicht vor. Fallen Sie auf dieses Argument nicht herein. Der Versicherer weiß ganz genau: Sie sind auf die existenzsichernden Rentenleistungen angewiesen. Lassen Sie sich nicht auf das Spiel auf Zeit des Versicherers ein. Die gesicherte Diagnose brauchen Sie nämlich nicht. Ihr Arzt muss nur die erkrankungsbedingte Leistungsbeeinträchtigung feststellen und bestätigen.

Frage 1: Der Versicherer möchte Sie ärztlich begutachten lassen - müssen Sie das mitmachen?

Ja, denn Sie sind zur Mitwirkung bei der Leistungsprüfung verpflichtet. Dies sehen die Versicherungsbedingungen in der Regel so vor. Auch für die Erfolgsaussichten einer späteren Klage kann dies von Bedeutung sein. Idealerweise lassen Sie sich bereits jetzt von einem kompetenten Anwalt vertreten. Dieser kann jetzt schon dazu beitragen, die richtigen Weichen zu stellen. Vor allem kann er darauf hinwirken, dass Sie vom fachlich kompetenten Neurologen bzw. Neuropsychologen untersucht werden. Auf Folgendes sollten Sie sich einstellen: bei dieser Begutachtung wird es oft nicht bleiben. Gerichte wollen und sollten ihre Entscheidungen nicht auf die vom Versicherer eingeholten, oft parteiischen Gutachten stützen. Ein Gericht wird stets ein eigenes Gutachten einholen.

Frage 2: Welches Gericht ist für meine Klage zuständig?

Dies ist eine wichtige Frage. Das private Versicherungsrecht ist eine spezielle Rechtsmaterie und sollte vor besonders kompetenten Spezialkammern verhandelt werden. Nicht viele deutsche Gerichte verfügen über eine solche Kammer. Dort zu klagen, bietet schon einen schlechten Ausgangspunkt. Auf das Versicherungsrecht spezialisierte Fachanwälte wissen, worauf es ankommt und bei welchem Landgericht man klagen sollte. Es lohnt sich, deren Empfehlung zu folgen, auch wenn das teilweise mit einem längeren Anfahrtsweg zum Prozessgericht oder Reisekosten verbunden ist. Der Aufwand lohnt sich.

Wichtig! Bitte beherzigen Sie folgenden Tipp

Gehen Sie, wenn es um die existenzsichernden Renten geht, kein unnötiges Risiko ein! Auch wenn zahlreiche Internetforen CFS/ME-Erkrankten immer wieder empfehlen, diverse Gerichtsentscheidungen gegenüber dem Versicherer zu zitieren, lassen Sie das besser sein. Es bringt NICHTS! Jedenfalls bringt Sie das nicht ans Ziel. Die Erkrankung hat manigfaltige Ausprägungsformen, weshalb solche Entscheidung nur selten auf Ihren Fall übertragbar sein werden.

Unsere Empfehlung: Nicht alleine agieren!

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig durch erfahrene und spezialisierte Anwälte beraten und planen Sie gemeinsam die passende und beste Strategie. Einige wenige Anwälte in Deutschland sind auf CFS/ME im Personenversicherungsrecht spezialisiert und wissen, worauf es ankommt. Ihre Chance: aussagekräftige ärztliche Berichte und eine auf Ihre Situation angepasste Vorgehensweise.

Den zweiten Teil unserer Tipps zu CFS/ME (Sozialversicherungsrecht: CFS/ME und gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei der DRV) können Sie demnächst hier in diesem Portal lesen.

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