Das langsame Sterben der Lebensversicherer

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Steht das Produkt Lebensversicherung vor dem Aus?

Die Deutschen lieben ihre Kapitallebensversicherung. Sie verspricht durch die Kombination einer vermeintlich sichereren Kapitalanlage mit Rendite und einem Todesfallrisikoschutz ein „Rundum-Sorglos-Paket".

Doch dieses Modell funktioniert nicht mehr. Die Erwartungen an die Rendite werden nicht mehr erfüllt, Garantiezinsen werden gesenkt und bei Vertragsbeendigung zehren versteckte Klauseln der Versicherer die Erträgnisse oft auf. Bis ins Jahr 2000 haben die Gesellschaften Garantiezinsen bis zu vier Prozent zugesagt, die sich wegen des anhaltenden Zinstiefs allerdings nicht mehr am Markt erwirtschaften lassen. Eine Herausforderung stellen ab 2016 zudem immer schärfere europarechtliche Vorgaben dar und Rettungspakete des Gesetzgebers helfen auch nur noch bedingt.

Vielen Versicherungen geben das Geschäft mit Lebensversicherungen auf

Weit drastischere Folgen hat aber die Entwicklung der Rechtsprechung. Schon 2001 hatte der BGH die bisherige Praxis der Abschlusskostenverrechnung untersagt. In der Folge mussten Einbehalte in Milliardenhöhe an die Kunden erstattet werden. Immer wieder hatte der BGH seither die Klauselwerke der Lebensversicherer auf dem Prüfstand und Klausel für Klausel kassiert. Immer mehr Versicherungsgesellschaften ziehen sich daher aus dem Geschäftsbereich Leben zurück. Andere befinden sich bereits in wirtschaftlicher Schieflage, einigen droht sogar die Insolvenz.

Noch im vergangenen November äußerte ein Vorstandsmitglied der HUK-Coburg im Nachrichtenmagazin Focus die Befürchtung: „Wenn der Rechnungszins auf 1,25 Prozentabgesenkt wird, gibt es Probleme, dann bleiben nur noch eine Handvoll Unternehmen übrig, die das ohne Verluste darstellen können". Ein halbes Jahr später ist genau dieses Szenario eingetreten: Anfang Juni wurde bekannt, dass der Garantiezins ab dem 1. Januar 2015 auf historisch niedrige 1,25 Prozent gesenkt wird. Selbst die BaFin, die für die Aufsicht über Lebensversicherer zuständige Behörde, hält Insolvenzen mittlerweile für wahrscheinlich.

Versicherte müssen im Fall der Versicherungsinsolvenz weiter Prämien zahlen

Der Insolvenzfall ist für den Versicherten der „Supergau": Das Gesetz sieht vor, dass man seine Prämie weiterzahlen muss, ohne den Vertrag kündigen oder belasten zu können. Garantien und vertragliche Pflichten des Versicherers fallen weg – gerade einmal die eingezahlten Beiträge unterliegen dem Insolvenzschutz.

Versicherungskunden sollten sich nach Widerrufsrecht erkundigen

Für die angeschlagenen Lebensversicherer wird es aber erst jetzt richtig eng, denn der größte Paukenschlag folgte Anfang Mai: Nach einer Vorabentscheidung durch den europäischen Gerichtshof hat der BGH mit Urteil vom 07. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt, dass Lebensversicherungsverträge auch noch nach Jahren rückabgewickelt werden können. Das gilt für Kunden, die den Vertrag zwischen 1994 und 1997 abgeschlossen haben und über ihr Widerrufsrecht nicht bei der Antragstellung belehrt worden sind.

Doch auch Kunden, denen die Belehrung wie damals üblich später mit Übersendung des Versicherungsscheins übermittelt worden ist, können den Vertrag unter Umständen noch widerrufen. Zwar hat der BGH mit Urteil vom 16.07.2014 das sog. „Policenmodell" gebilligt (IV ZR 73/13). Noch nicht geklärt ist aber die Frage, was im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen oder Verbraucherinformationen gelten soll. Hier spricht vieles dafür, dass wie im Fall der unterbliebenen Information ein „ewiges Widerrufsrecht" bestehen kann.

Für viele Versicherte werden sich die in den Kapitallebensversicherungsvertrag gesetzten Erwartungen noch erfüllen. Dank des vom BGH bestätigten „ewigen Widerspruchsrechts" können Lebensversicherungsverträge auch heute noch widerrufen werden. Das gilt selbst für fondsgebundene Verträge. Der Versicherer muss dann die eingezahlten Beiträge und die ausgelösten gesetzlichen Zinsen erstatten. Die liegen zwischen vier und neun Prozent und können damit oft höher liegen, als nach dem Vertrag versprochen.

Leserkommentare
von go396006-45 am 14.08.2014 23:31:44# 1
ARD plus minus, Lebensversicherungen -19,3% Rendite im Durchschnitt, Stornogewinne allein für die Versicherer

ARD Monitor, Betrug mit RiesterrenteARD Monitor, Riestern für die Rüstungsindustrie, Investition in Streubomben, 29.07.2010

Das System der Vermögens- und Versicherungsberatung in Deutschland, die story phoenix, 09.2010

Korruptionsnetzwerk der Versicherungen und Politik, NDR Panorama, Die Reporter, 09.2010

Gehirnwäsche der Sonderklasse, 24.04.2006, Albrecht Müller über die Riesterrente, die Große Koalition und neoliberale Netzwerke

Welche Ausschüttungen man erwarten kann. Expertengespräch mit Karl Eberhardt, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater SWR.de Enttäuschende Überschussbeteiligung

Das Erste, Plusminus 14.04.2009: Fondsgebundene Rentenvorsorge in der Krise
Beim AWD, dem unabhängigen Finanzoptimierer , arbeitet jetzt auch Prof. Dr. Dr. hc Bert Rürup. Die Geldvernichtungsmaschine für den Versicherungsnehmer, Ertragreich für die Rentenversicherer und die Vertriebe


    
von go396006-45 am 14.08.2014 23:51:21# 2
Die Rendite von minus 20% ergibt sich, wenn man alle abgeschlossenen Verträge zu Grunde legt.

Ich hatte auch mal eine Lebensversicherung, die über 25 Jahre lief und in die ich 2 Jahre 1500 EUR einbezahlt habe.
Nach 25 Jahren habe ich die eingezahlten 1500 EUR ausbezahlt erhalten.
Hätte ich diese damals bei Durchschnittlich 5% (Ich habe teilweise bis zu 8% auf Sparbriefe erhalten) anderweitig angelegt, dann hätte ich nach 23 Jahren 4607 EUR gehabt.
Das ergibt eine Rendite von ungefähr minus 200%. Davon erhält die Versicherung 100% Gewinn für Managergehälter etc. und die anderen 100% werden an andere Lebensversicherungsinhaber, die erfolgreich bis zum Ende durchgehalten haben, verteilt.

Um die Rendite der Lebensversicherer zu erhöhen zahlt der Staat jetzt fleissig Riestergeld und übernimmt auch noch das Risiko.

Das wird von Stuergeldern bezahlt und somit holt sich der Staat das Geld vom Bürger über Steuererhöhungen und Gebühren etc. zurück.

So funktioniert das System in etwa.
    
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