Intransparente Standmitteilungen

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Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Alte Leipziger

Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat per 06.10.2016 mitgeteilt, dass sie Klage gegen die Lebensversicherungssparte der Versicherungsgruppe Alte Leipziger aus Oberursel vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht hat. In der Klage geht es um rechtlich ungenügende Standmitteilungen, die Versicherte von ihren Kapitallebensversicherungen über den angeblichen Stand ihrer Kapitallebensversicherung erhalten. Diese Standmitteilungen, die alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen jährlich an ihre Kunden verschicken, genügen häufig nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen; so die Sichtweise der Verbraucherzentrale. Im Rahmen einer Untersuchung zu Standmitteilungen, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde, war die Alte Leipziger aufgefallen.

Überblick:

Welche Auskunft schuldet die Kapitallebensversicherung?

Bei einer Versicherung mit einer Überschussbeteiligung ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. Ferner hat der Versicherer, wenn er bezifferte Angaben zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht hat, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen.

Ulrich Schulte am Hülse
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Was wirft der Verbraucherschutz Hamburg der Alten Leipziger vor?

Dieser gesetzlichen Informationspflichten soll die Alte Leipziger nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg nur unzureichend nachgekommen sein. In ihren jährlichen Standmitteilungen soll die Versicherungsgesellschaft nur eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse ausgewiesen haben. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse habe die Versicherung jedoch verschwiegen. Zwar habe die Alte Leipziger in Aussicht gestellt, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen. Der Verbraucherzentrale Hamburg reicht dies nach eigenen Angaben jedoch nicht. Daher erhob sie vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Alte Leipziger.

Dr. Ulrich Schulte am Hülse,
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