KFZ-Versicherung: Prämie nicht gezahlt und trotzdem voller Versicherungsschutz - Kein Regressanspruch

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Versicherer verliert Zahlungsanspruch gegen Versicherten bei fehlerhafter Belehrung über Verzugsfolgen

Sie haben die Prämie Ihrer Haftpflichtversicherung nicht gezahlt? Sie sind in einen Unfall verwickelt und Ihr eigener Versicherer macht Ansprüche gegen Sie geltend? Auf das Kleingedruckte kommt es an.

Rechtsanwalt Christian Fiehl konnte in einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die Eigentümerin und Halterin eines Fahrzeuges erfolgreich gegen eine Klage der Kfz-Haftpflichtversicherung verteidigen. Die Versicherung verklagte die Mandantin unberechtigter weise auf Zahlung von 7.349,52 Euro, die die Versicherung zuvor an einen Geschädigten bezahlte der in einen Unfall mit der Mandantin verwickelt war.

Da die Versicherungsnehmerin aber die Versicherungsbeiträge nicht in voller Höhe gezahlt hatte, erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag und machte den Regressanspruch gegen die Versicherungskundin geltend. Allerdings waren die Vertragsunterlagen die die Versicherung unserer Mandantin zur Verfügung gestellt hatte fehlerhaft; es fehlte ein deutlicher Hinweis der es der Versicherungsnehmerin ermöglicht hätte die Folgen ihrer ungenügenden Zahlung zu erkennen. Das Gericht nahm die Argumentation von Rechtsanwalt Fiehl auf und wies die Klage der Versicherung ab (Urteil vom 15.07.2014, Az. 8 O 10386/13).

Rechtsanwalt Fiehl begründete seinen Antrag auf Abweisung der Klage damit, das weder eine gesonderte Mitteilung der Klägerin an die Beklagte als Versicherungsnehmerin über die Rechtsfolgen der Leistungsfreiheit im Falle des Zahlungsverzuges mit der Erstprämie erfolgte noch ein auffälliger Hinweis im Versicherungsschein gem. § 37 II 2. Alt. VVG vorlag.

Die Versicherungsnehmerin musste also den Klagebetrag nicht zahlen und gewann das Verfahren, weil die Versicherung ihren Regressanspruch aufgrund ihrer eigenen fehlerhaften Vertragsunterlagen eingebüßt hat.