Lebensversicherung erfolgreich widerrufen

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So widerrufen Sie als Verbraucher erfolgreich Ihre Versicherung und kommen an Ihr Geld

Lebensversicherungen galten lange Zeit als sichere und vor allem rentable Möglichkeit, die eigene Altersversorgung und Angehörige angemessen abzusichern. Veränderungen am Finanzmarkt und in der Politik sowie eine lang anhaltende Niedrigzinsphase haben dazu geführt, dass die oft schon vor Jahren abgeschlossenen Versicherungs-und Rentenverträge heute alles andere als profitabel erscheinen. Viele Versicherungsnehmer möchten Ihr Geld daher gern anderweitig anlegen. Haben Sie auch einen solchen Altvertrag und sind etwas ratlos, wie Sie ihn ohne finanzielle Verluste beenden können? Sicher haben Sie davon gehört, dass bei einer Kündigung des Vertrages meist ein erheblicher Teil des bereits eingezahlten Geldes verloren ist, weil Sie sich mit dem sogenannten Rückkaufswert begnügen müssen. Wir zeigen Ihnen hier eine Möglichkeit auf, wie Sie den Vertrag ohne Verluste beenden können. Sie erhalten dann nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch Verwaltungskosten, Gewinne sowie in vielen Fallgestaltungen Zinsen verlustfrei zurück. Das geht tatsächlich, wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Der Widerruf führt rechtlich gesehen zu einer vollständigen Rückabwicklung des Vertrages. Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie den Vertrag niemals abgeschlossen. Wenn das für Sie interessant klingt, sollten Sie die Voraussetzungen für einen Widerruf der Lebensversicherung bei uns kennenlernen.

Widerruf des Versicherungsvertrages - fehlende Belehrungen durch die Versicherungen

Als Verbraucher sind Ihnen möglicherweise Geschäfte geläufig, bei denen Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Waren im Internet bestellen. Der Gesetzgeber betrachtet Sie in diesen Fällen, in denen Sie eine Ware ohne vorherige Inaugenscheinnahme bestellen, als besonders schutzwürdig. Ihre Frist für den Widerruf beginnt erst zu laufen, wenn Sie der Verkäufer ordnungsgemäß schriftlich über Ihre Widerrufsmöglichkeit belehrt hat. Unterlässt er die Belehrung, können Sie weiterhin den Vertrag widerrufen, auch wenn 14 Tage vergangen sind. Ihnen ist dabei sicher auch geläufig, dass die Widerrufsbelehrung immer einen ganz bestimmten Wortlaut aufweist. 

Kann man auch einen Vertrag über eine Lebensversicherung widerrufen? 2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz dahingehend reformiert, dass auch für Versicherungsverträge der Versicherungsnehmer als besonders schutzwürdig im Sinnes eines Verbrauchers zu betrachten ist und er im Hinblick auf die Gestaltung der Widerrufsbelehrung weitestgehend wie bei anderen Verbrauchergeschäften behandelt wird. Verträge, die nach dem 1.1.2008 abgeschlossen worden sind, enthalten somit regelmäßig nach heutigem rechtlichen Maßstab ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen. 

Ist Ihr Vertrag hingegen im Zeitraum zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen worden, fehlt die Widerrufsbelehrung oftmals vollständig oder ist rechtlich fehlerhaft abgefasst worden. Außerdem wurden in vielen Fällen unvollständige Unterlagen übergeben, beziehungsweise Erklärungen und Dokumente in einer Art und Weise verbunden, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Oft wurde die Versicherung beantragt und dabei keine Widerrufbelehrung übergeben, diese war wenn überhaupt meist erst mit dem Versicherungsschein angehängt. Beim Erhalt des Versicherungsscheines war die Widerrufsfrist so häufig bereits abgelaufen. Auch Banken haben gern den Versicherungsvertrag innerhalb ihres Leistungsbereiches mit verkauft, ohne dass es zu einer angemessenen Beratung und Belehrung kam. Genau an diesen Schwachstellen kann Ihre große Chance liegen, Ihren alten Lebensversicherungsvertrag durch Widerruf rückabzuwickeln und Ihr Geld zurückzuholen. Sie können also unter Umständen heute noch die Lebensversicherung widerrufen, die Sie vor vielen Jahren abgeschlossen haben. Möglich wird dies insbesondere durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2014.

Die Bundesrichter urteilten am 7.Mai 2014 nach einem vorgehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Sinne der Verbraucher, dass diese Altverträge ebenfalls vollumfänglich den Regelungen zum Widerrufsrecht zu unterwerfen sind. Vor allem hob der BGH die Geltung einer Klausel im Versicherungsvertragsgesetz auf, nach der spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie das Widerrufsrecht endgültig erloschen sei. 

Die alte  Lebensversicherung widerrufen - mit welchen Problemen ist zu rechnen?

Wer nach den bisherigen Ausführungen glaubt, dass die Rückabwicklung durch Widerruf ganz einfach und unkompliziert vollzogen wird, sei allerdings gewarnt. Die Lebensversicherung widerrufen ist nicht ganz so simpel wie es klingt. Viele Versicherungen verweigern Ihren Kunden die Rückabwicklung unter anderem mit Hinweis auf die damalige Kopplung mit Bankgeschäften. Sie sehen sich nicht in der Pflicht. Außerdem verweisen Sie gern darauf, bei Policenverträgen die Widerrufsbelehrung mit dem Versicherungsschein übergeben zu haben und halten sich hier nicht an die Rechtsprechung des BGH. Verhält sich der Versicherungsnehmer bei der Kontaktaufnahme mit der Versicherung rechtlich unsicher oder ungeschickt, etwa indem er keine eindeutige Widerrufserklärung abgibt, kann er seine Chance vertun.

Auch sollte der Versicherung, beziehungsweise dem Vertragspartner keinesfalls die Möglichkeit gegeben werden, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nachzuholen, bevor Sie Ihren Widerruf rechtmäßig erklären konnten. Viele Versicherungsnehmer verstehen dann nämlich nicht, dass sie nunmehr nur noch innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag widerrufen können und versäumen in Unkenntnis ihre Widerrufsfrist. Auch Versicherungen sowie Banken verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und können sich veranlasst sehen, Altverträge entsprechend zu prüfen, um gegebenenfalls Versäumtes nachzuholen. Das Urteil des BGH sieht keine automatische Rückzahlung von Beiträgen vor, Sie selbst als Versicherungsnehmer müssen tätig werden. Sie sollten dabei sehr bald aktiv werden. Für die Versicherungen geht es schließlich um den Bestand einer ganzen Reihe von Verträgen und um sehr viel Geld. Viele Versicherungsnehmer haben Ihren Versicherungsvertrag in Unkenntnis der potentiellen Widerrufsmöglichkeit bereits gekündigt und fragen sich nun, ob auch ein Widerruf weiterhin möglich ist. 

Sie sind stets auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Altvertrag zeitnah und kostenlos durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte prüfen lassen. Er wird Sie dahingehend beraten können, ob Sie die Lebensversicherung widerrufen können. 

Er wird außerdem im Zuge weiterer Beratungen entsprechende Policenverträge im Hinblick auf die übergebenen Dokumente überprüfen. Er kann Ihnen so genau sagen, wann Sie welche Erklärungen erhalten haben. Bei einer möglichen Kopplung von Bankgeschäft und Versicherung, benennt der Ihnen den richtigen Vertragspartner in der Auseinandersetzung. Auch wird er Ihnen sagen können, ob Ihnen grundsätzlich auch Zinserträge zustehen.

Oft kann auch bei bereits gekündigtem Vertrag noch der Widerruf erklärt werden, so dass Sie zusätzlich zum Rückkaufswert noch die weiteren Beträge erhalten können. Auch hier kann einer unserer Rechtsanwälte erkennen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf zusätzlich zur Kündigung gegeben sind. Wenn Sie die Lebensversicherung widerrufen wollen, ist einer unserer Rechtsanwälte Ihr bester und erster Ansprechpartner.

Die Lebensversicherung widerrufen - verlieren Sie keine Zeit

Viele Alt-Versicherungsnehmer können unter den geschilderten Voraussetzungen ihre Lebensversicherung widerrufen. Lassen Sie unsere Rechtsanwälte Ihren Vertrag zeitnah prüfen.