Lebensversicherung gekündigt - jetzt handeln und Geld zurückholen!

Mehr zum Thema: Versicherungsrecht, Lebensversicherung, Rückkaufwert, Kündigung, Versicherung, Rückabwicklung
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Betroffene Versicherungsnehmer sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen

Für alle, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dem Vertrag zu widersprechen.

Im Mai 2016 bestätigte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2015.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf auch noch nach Jahren

Normalerweise beträgt die Widerspruchsfrist 14 Tage, da es aber in vielen Versicherungsverträgen Fehler in der Widerrufsbelehrung gab, hat die Frist noch nicht zu laufen begonnen.

Rund jede zweite Lebensversicherung aus dem oben genannten Zeitraum ist davon betroffen.

Durch die Rückabwicklung besteht die Möglichkeit, eingezahltes Geld auch bei gekündigten Verträgen zurückzubekommen

Interessant ist das Urteil für alle, die schon vor Jahren Ihre Lebensversicherung gekündigt haben und erhebliche Abschläge beim Rückkaufwert in Kauf nehmen mussten. Es besteht durch Rückabwicklung der Verträge nun die Möglichkeit, das eingezahlte Geld wieder in vollem Umfang zurückzuholen.

Bei bestehenden Verträgen sollte man sich einen Widerruf gut überlegen, da die Verzinsung bei den Altverträgen meist höher ist als bei heutigen Verträgen.

Ein Widerruf kann sich aber durchaus bei einer an Aktien gekoppelten Lebensversicherung (fondsgebundene Lebensversicherung) lohnen.

Der Vorteil eines Widerrufs gegenüber einer Kündigung ist, dass der Vertrag so gestellt wird, als wäre er nie in Kraft getreten. Bei einer Kündigung muss der Kunde oft Abschläge in Kauf nehmen.

Gerne prüfe ich Ihren Altvertrag und berate Sie zu der Möglichkeit eines Widerrufes. Die Prüfung kann ohne Termin und unkompliziert per E-Mail oder Fax erfolgen.