Rechtsschutzversicherung sinnvoll oder überflüssig?

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„Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge“

„Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“

Kennen Sie diese Sätze? In solchen Sätzen steckt auch immer ein Fünkchen Wahrheit und da ist es gut einen Rechtsbeistand zu haben, der auch fragwürdige Situationen meistern kann.

Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Situation mit Zeiten der Kurzarbeit, Insolvenzen und Kündigungen können Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Lohnzahlungen, Sonderzahlungen oder anderen Ansprüchen entstehen, für die Sie gerne einen Rechtsbeistand einschalten möchten.

Aber nicht nur das Arbeitsrecht birgt Streitigkeiten. Wie sieht es mit zukünftig eintretenden Veränderungen Ihrer Lebensumstände aus? Möglicherweise bekommen Sie Probleme mit dem Sozialsystem, oder mit der Schule, dem Ausbildungsplatz oder dem Studienplatz ihres Kindes. Oder Sie erleiden einen Unfall und die Versicherung will nicht zahlen.

Haben Sie vielleicht einen Nachbarn der möchte, dass Sie Ihren Lieblingsbaum, den Sie jahrelang gepflegt und gehegt haben, auf Ihrem Grundstück fällen?

Sind Sie Mieter und bezweifeln, dass Ihr Vermieter die Nebenkosten korrekt abgerechnet hat?

Es kann auch passieren, dass gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, obwohl Sie sich keiner Schuld bewusst sind.

Solche unerwarteten Situationen treten im Leben auf. Und leider lassen sich nicht alle durch ein klärendes Gespräch aus der Welt räumen. Und auch nicht immer möchte man selber nachgeben und auf seine Rechte verzichten, nur damit es nicht zu einem Streit kommt. Und oft genug kommt man nicht umhin, vor Gericht zu gehen – sei es als Kläger oder als Beklagter oder gar als Angeklagter.

Das Gebührenrecht der Rechtsanwälte ist nicht gerade übersichtlich gestaltet und vor der Erhebung einer Klage muss man sich über das Kostenrisiko im Klaren sein. Denn nicht immer trägt der „Verlierer“ die Kosten des anderen. Zudem besteht auch immer das Risiko einen Prozess zumindest teilweise zu verlieren. Da tut es gut, wenn der Rechtsschutzversicherer dieses Risiko übernimmt. Zumal eine Kostenübernahme auch bei reinen außergerichtlichen Streitigkeiten erfolgt.

Grundsätzlich übernimmt der Rechtsschutzversicherer die eigenen gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Zeugen- und Sachverständigenhonorare, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, wenn eine Übernahmepflicht entsteht.

Aber bevor Sie nun voreilig eine Versicherung abschließen, lassen Sie sich beraten. Nicht alles, was Sie unter einem umfassenden Rechtsschutz verstehen, versteht auch der Versicherer so. Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) regeln hierbei vor allem den Deckungsumfang und die Ausschlusstatbestände.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Rechtsschutzversicherung um einen modularen Aufbau, so dass neben einem „vollen“ Schutz auch nur bestimmte Sparten, die Sie abgedeckt haben möchten, gewählt werden können. Zu beachten sind aber neben den Begrenzungen des Leistungsumfangs vor allem die so genannten Risikoausschlüsse, die sich ebenfalls aus den ARB ergeben. Hierunter fallen vor allem der Baurisikoausschluss, das kollektive Arbeitsrecht und der Streit aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag – um nur ein paar wenige zu nennen. Die Einzelheiten ergeben sich hierbei immer aus den der Versicherungspolice beigefügten ARB.

Lassen Sie sich also in jedem Fall vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages beraten. Eine Beratung ist in jedem Fall günstiger als später die Fehler auszubügeln.