Tote Bundeswehrsoldaten: Versicherungen zahlen nicht

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Drei tote Bundeswehrsoldaten in Afgahnistan. Karfreitag war dies die Topmeldungen aller Nachrichtensendungen. Falls die Soldaten zur Absicherung ihrer Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, dürften sie aus allen Wolken fallen, wenn sie Post von der Versicherung erhalten werden. Warum dies so ist, erläutert Rechtsanwalt Penteridis.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist dann sinnvoll, wenn man seine Familie im Falle des Todes finanziell absichern will. "Sei es, weil ansonsten die Raten für das Haus oder sonstige finanzielle Belastungen nicht geschultert werden könnten", erklät Rechtsanwalt Penteridis. Die Versicherungsbedingungen zahlen jedoch dann nicht, wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen eingetreten ist. Penteridis: "Das ist eine Standardklausel, die nicht nur bei Risikolebensversicherungen vorhanden ist. Auch die private Unfallversicherung zahlt nicht, wenn der Versicherungsfall bei einem kriegerischen Feuergefecht entstanden ist."

Nikolaos Penteridis
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Der Sinn dieser Klausel: Die Versicherungen möchten das kostenträchtigte Risiko nicht tragen, das jeder Soldat eingeht, der in den Krieg zieht. "Dieses Risiko ist auch in der Regel nicht versicherbar", so Penteridis weiter, "es sei denn, man nimmt extrem hohe Prämienaufschläge in Kauf. Ob dann die Versicherung noch sinnvoll ist, ist eine andere Frage."

Im Ergebnis bedeutet dies: Die Soldaten riskieren ihr Leben und verlieren bei einem Unfall oder Tod den Versicherungsschutz für sich und ihre Hinterbliebenen und wissen dies oftmals nicht. Dieses Problem hat die Bundesregierung auch erkannt und im Juli 2009 angekündigt, die Versicherungswirtschaft in die Pflicht zu nehmen. "Was aus der Ankündigung geworden ist, ist nicht bekannt", erläutert Penteridis abschließend.

Mit freundlichen Grüßen
Nikolaos Penteridis
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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