Anfechtung eines Fitnessvertrags bei Irrtum

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Wer ohne ihn zu lesen einen Vertrag unterschreibt, kann diesen unter Umständen anfechten

Wer einen Vertrag unterzeichnet, kommt nur schwerlich wieder heraus. Insbesondere bei längerfristigen Verträgen ist dies oft ärgerlich, wenn man nach kurzer Zeit feststellt, man wollte einen solchen Vertrag gar nicht abschließen.

Ohne Widerrufsrecht bleibt nur die Anfechtung des Vertrags

Bei so genannten Haustürgeschäften hilft teilweise das zweiwöchige Widerrufsrecht, falls einem ein solches aber nicht zusteht, bleibt regelmäßig die Anfechtung, um sich von Anfang an vom Vertrag zu lösen. Die Anforderungen an die Anfechtung sind sehr hoch, es muss entweder ein Irrtum vorliegen oder aber eine arglistige Täuschung oder Drohung.

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Mit einem interessanten Fall hatte sich kürzlich das Amtsgericht München auseinander gesetzt. Eine Rentnerin hatte einen Flyer eines Fitnesscenters erhalten. Auf diesem wurde für ein Testabo von zwei Wochen für 19,90 Euro geworben. Die Rentnerin begab sich daraufhin in das Studio, legte den Flyer vor und unterschrieb dort eine Vereinbarung. Nachdem sie allerdings ihre Brille nicht dabei hatte, erkundigte sie sich mündlich, ob sie die Vereinbarung laut Flyer unterschreibe. Der Mitarbeiter bestätigte, dass dies so sei.

Irrtum der Seniorin berechtigte zur wirksamen Anfechtung

In Wirklichkeit hatte sie aber einen Vertrag über 64 Wochen sowie ein Startpaket unterschrieben, was einen Betrag von insgesamt 1.130 Euro ausmachte. Die Seniorin weigerte sich zu zahlen, weil sie sich getäuscht fühlte und sich die Gebühren nicht leisten konnte. Das Amtsgericht entschied mit Urteil vom 16.08.2014 zu ihren Gunsten. Der Vertrag konnte nach Ansicht des Gerichts wirksam angefochten werden. (Az. 271 C 30721/13)

Sie hatte ungelesen ein Schriftstück unterschrieben, allerdings dabei eine bestimmte Vorstellung gehabt, nämlich sie unterschreibe ein Probeabo. Insoweit lag ein Irrtum vor, eine arglistige Täuschung, die hier von der Seniorin zu beweisen gewesen wäre, hat das Gericht nicht festgestellt. Das Urteil zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich vom Vertrag zu lösen, es bedarf allerdings besonderer Umstände.

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