Angeblicher Vertragsschluss bei Gewinnspielen und Lotterien - Was tun, wenn Inkassoschreiben kommen?

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Inkasso, Inkassounternehmen, Mahnbescheid, Vertrag, Gewinnspiel
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Die richtige Reaktion bei zweifelhaften Vertragsschluss

Immer mehr Menschen erhalten plötzlich Inkassoschreiben mit der Forderung, sie hätten angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Lotterie- oder Gewinnspielanbieter abgeschlossen und müssten nun monatliche Beträge oder Pauschalpreise hierfür bezahlen. Beigefügt sind Drohungen mit gerichtlichen Schritten oder SCHUFA-Einträgen. Viele Empfänger fühlen sich überrumpelt, eingeschüchtert – und fragen sich: Habe ich da wirklich einen Vertrag abgeschlossen? Muss ich zahlen? Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit diesen Forderungen auf sich hat, wie Sie sich rechtlich wehren können – und wann der Gang zum Anwalt sinnvoll wird.

Verträge kommen nur durch Willenserklärungen zustanden

Ein rechtswirksamer Vertrag setzt nach deutschem Recht zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus: ein Angebot und dessen Annahme (§§ 145 ff. BGB). Dabei muss sich die Annahme auch auf das Angebot beziehen und der Vertragspartner muss wissen, dass er etwas kostenpflichtig bestellt.

Viele Verbraucher haben in den Fällen von Lotterien oder Gewinnspielclubs weder eine klare Erklärung abgegeben, noch wurden sie transparent über Kosten informiert.

Typische Konstellationen:

  • Sie wurden am Telefon angerufen und glauben, nur „an einem Gewinnspiel" teilgenommen zu haben
  • Sie haben im Internet bei einem vermeintlichen Gratis-Gewinnspiel mitgemacht, bei dem irgendwo im Kleingedruckten eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ausgelöst wurde
  • Sie haben auf eine postalische Gewinnbenachrichtigung reagiert – in Wahrheit war das eine versteckte Beauftragung

In all diesen Fällen ist ein wirksamer Vertragsschluss rechtlich sehr zweifelhaft – vor allem, wenn die Anbieter nicht beweisen können, dass Sie den Vertrag freiwillig und informiert abgeschlossen haben.

Inkassoschreiben im Briefkasten

Oftmals folgt auf eine erste „Rechnung" des angeblichen Vertragspartners bald ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Teilweise erfahren Betroffene auch erst durch das Inkassoschreiben von dem angeblichen Vertragsschluss und eine vorherige Rechnungsübersendung bleibt vollkommen aus.

Diese Inkassoschreiben sind oft bewusst einschüchternd formuliert: Es wird eine hohe Geldsumme gefordert, die aus der angeblichen Hauptforderung sowie zusätzlichen Inkassogebühren besteht. Außerdem ist regelmäßig von drohenden Mahnbescheiden, Pfändungen oder negativen SCHUFA-Einträgen die Rede. Ziel solcher Schreiben ist es meist, den Empfänger zu verunsichern und zur vorschnellen Zahlung zu bewegen – selbst wenn rechtlich gar kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Dabei gilt: Ein Inkassoschreiben ist zunächst rechtlich nicht mehr als eine private Zahlungsaufforderung. Es hat keine bindende Wirkung, und es berechtigt das Inkassounternehmen auch nicht dazu, Zwangsmaßnahmen einzuleiten. Ferner sind Sie nicht zur Zahlung der Forderung verpflichtet – insbesondere dann nicht, wenn der Vertragsschluss ausdrücklich bestritten wird.

Wichtig ist, dass Sie auf das Inkassoschreiben sachlich und schriftlich reagieren. Sie sollten dem angeblichen Vertrag ausdrücklich widersprechen und das Inkassounternehmen auffordern, den Nachweis für den Vertragsschluss zu erbringen. Gleichzeitig sollten Sie jede Weitergabe der eigenen Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA untersagen – denn das wäre nur dann zulässig, wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt. Wer hingegen die Forderung rechtzeitig bestreitet, darf nicht einfach negativ erfasst werden.

Anwalt hinzuziehen?

Auch wenn Sie die Forderung bereits bestritten haben, geben viele Inkassounternehmen nicht so schnell auf: Sie verschicken weitere Mahnschreiben, setzen neue Fristen und erhöhen angeblich die Forderung durch zusätzliche Gebühren. Teilweise wird die Forderung an ein anderes Inkassobüro oder an eine Anwaltskanzlei „weitergegeben", um zusätzlichen Druck auszuüben. In vielen Fällen sind diese Maßnahmen rein taktischer Natur – denn rechtlich ändert sich durch eine neue Absenderadresse nichts: Solange kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde, besteht weiterhin keine Zahlungsverpflichtung, wenn kein wirksamer Vertrag vorliegt.

Wenn Sie sich durch die ständige Kommunikation mit dem Inkassobüro überfordert fühlen oder die Forderung partout nicht abreißt, kann ein Anwaltsschreiben sinnvoll und hilfreich sein. Ein Anwalt kann die Forderung rechtlich fundiert zurückweisen, auf bestehende Mängel hinweisen und auch mit Fristsetzung fordern, dass die Belästigung eingestellt wird. Oft zeigt ein solches Schreiben Wirkung: Inkassounternehmen merken, dass ihr Vorgehen jetzt rechtlich begleitet wird – und lassen die Forderung fallen.

Ein weiterer Vorteil: Ein Anwalt kann beurteilen, ob wirklich ein Risiko besteht, dass Klage erhoben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird, und wie darauf ggf. zu reagieren wäre.

Was passiert, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt?

Sollte der Fordernde tatsächlich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, erhalten Sie vom Amtsgericht einen gelben Mahnbescheid. Dieser ist eine offizielle Forderung mit dem Ziel, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

In dieser Situation gilt: Ruhe bewahren und schnell reagieren! Ab Zustellung haben Sie 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch verhindert, dass das Verfahren ohne weitere Prüfung in einen Vollstreckungsbescheid übergeht. Es ist ratsam, sich spätestens ab diesem Punkt einen Rechtsbeistand zu suchen.

Nur wenn der Gläubiger danach tatsächlich Klage vor Gericht erhebt, geht der Rechtsstreit weiter. Bis dahin besteht keine Zahlungsverpflichtung und auch kein Risiko eines negativen SCHUFA-Eintrags, sofern Sie den Widerspruch rechtzeitig einlegen. Verpassen Sie diese Frist, kann der Gläubiger jedoch einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der eine Zwangsvollstreckung ermöglicht – auch wenn der Vertragsschluss strittig ist. Deshalb ist es wichtig, den Mahnbescheid ernst zu nehmen und fristgerecht zu reagieren.

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten? Melden Sie sich in meiner Kanzlei! Ich stehe Ihnen zur Seite!