Leasing - Worum es geht
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Leasing, Finanzierungsleasing, Operatingleasing Wenn man Leasing hört, so denken die meisten an Autos und die Probleme, die es mit sich bringt. Leasen kann man aber nicht nur Fahrzeuge, denn einem Leasingvertrag sind keine Grenzen gesetzt. Dieser kann auch bei Computern, Fahrrädern, Häusern und Produktionsmaschinen denkbar sein.
Seit Anfang der sechziger Jahre gibt es auch in Deutschland das Rechtsinstitut des Leasings. Aber was bedeutet Leasing genau? Wo ist dies geregelt, gibt es ein Leasinggesetz? Obwohl der Begriff schon seit einiger Zeit eingedeutscht wurde, sellt sich für viele noch die Frage, was Leasing eigentlich bedeutet.
Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet einfach "mieten" oder "vermieten". Mit dieser einfachen Übersetzung vor Augen ist das Leasing kein bedrohlich wirkendes Fremdwort mehr. In Deutschland gibt es kein eigenständiges Leasinggesetz, sondern aufgrund der Ähnlichkeit zur Miete werden auch überwiegend die gesetzlichen Regelungen über das Mietrecht auf das Leasing analog angewandt, die in einzelnen Bereichen durch das Kaufrecht modifiziert werden. Der Leasingvertrag besteht also aus Regelungen des Mietrechts sowie des Kaufvertrages und wird deshalb als gemischter Vertrag bezeichnet.
Wie bei zivilrechtlichen Mietverträgen bleibt der Leasinggeber Eigentümer der betreffenden Sache, der Leasingnehmer erhält lediglich ein Nutzungsrecht. Als Leasinggeber wird derjenige bezeichnet, der die Ware kauft und für deren Finanzierung verantwortlich ist, um sie später an einen anderen zum Gebrauch gegen Bezahlung zu "verleasen". Als Leasingnehmer wird die Person bezeichnet, die das Produkt gegen ein Entgelt nutzen kann.
Anders als bei Mietverträgen werden jedoch auf den Leasingnehmer häufig Rechte und Pflichten übertragen, die üblicherweise der Vermieter trägt. So haftet z.B. der Leasingnehmer in der Regel für Beschädigungen an dem Objekt, sowie für dessen Zerstörung. Ebenfalls trägt er eigenständig die Reparaturkosten und muss für die Instandhaltung sorgen.
Beim Leasing muss man sich vom klassischen Eigentumsdenken trennen. Genau wie bei der Miete wird das Leasingobjekt nur zu dem Zweck überlassen, um sich dessen Gebrauchsvorteile zu eigen zu machen. Der Leasingeber hat bei der bloßen Gebrauchsüberlassung den Vorteil, dass er nicht sofort den vollen Kaufpreis zahlen muss, sondern lediglich monatliche Raten. Die hierdurch eingesparten finanziellen Ressourcen können dann für wichtigere Sachen investiert werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Leasing - Worum es geht Seite 2: Das Operatingleasing Seite 3: Das Finanzierungsleasing Seite 4: Die klassische Dreier-Konstellation Seite 5: Häufige vertragliche Vereinbarungen Seite 6: Teil- und Vollamortisationsverträge Seite 7: Unterschied Leasing und finanzierter Kauf Seite 8: Steuerliche Vorteile? Seite 9: Besondere Formen des Leasings Seite 10: Was passiert bei einem defekten Leasinggegenstand? Seite 11: Was passiert, wenn der Leasinggegenstand während der Grundmietzeit zerstört wird? Seite 12: Was passiert, wenn der Leasinggegenstand durch einen Dritten zerstört wird?