Forderungsdurchsetzung in Indonesien

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Forderungsdurchsetzung, Ansprüche, Investieren, Indonesien, bahasa
4,09 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
11

Wie man seine Ansprueche in Indonesien wirkungsvoll durchsetzt

Die Durchsetzung von Rechten und Forderungen in Indonesien kann auf zwei Arten erfolgen.

Entweder wird der Gang vor die zuständigen indonesischen Gerichte gewählt oder man hat sich zuvor auf ein außergerichtliches Streitschlichtschlichtungsverfahren geeinigt.

Wiewohl die außergerichtliche Streitbeilegung wohl am schnellsten und effektivsten ist, wird die Mehrzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen in Indonesien dennoch vor staatlichen Gerichten durchgeführt.

Oftmals haben es die Parteien zuvor auch versäumt, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu vereinbaren, so dass dann - in oft nicht mehr entspannter Gemütsverfassung - nur noch der Gang vor die Gerichte bleibt.

Wie auch vor deutschen Gerichten muss die anspruchsgeltendmachende Partei ihren Anspruch darlegen und beweisen.

Dies kann für deutschsprachige Kläger wegen bestehender Sprachbarrieren eine Herausforderung sein. Dieselben müssen nämlich alle Ansprüche in der Landessprache Bahasa Indonesia vortragen bzw. in dieselbe übersetzen lassen.

Diese Übersetzung muss durch einen vereidigten Dolmetscher durchgeführt werden. Auch alle Zeugen werden in der indonesischen Landessprache befragt und sämtliche Antworten müssen wiederum übersetzt werden.

Selbstredend folgt hieraus das Risiko von Übertragungs- und Übersetzungsfehlern.

Wir empfehlen, gleich zu Beginn Experten und geschulte Fachkräfte bei der Vorbereitung der anspruchsbegründenden Tatsachen und einer Klage hinzuzuziehen, um kostenträchtige Fehler oder gar das Verlieren des Prozesses zu vermeiden.

Hinzuziehen eines rechtlichen Beraters empfehlenswert

Die Streitparteien können entweder selber vor Gericht auftreten oder aber durch ihren Anwalt vertreten werden.

Somit ist das Hinzuziehen eines rechtlichen Beraters nicht zwingend. Vor dem Hintergrund der vorab geschilderten sprachlichen Barrieren und der ohnehin nicht möglichen effektiven Geltendmachung eigener Ansprüche in einem unbekannten Rechtssystem ist die Hinzuziehung eines mit dem lokalen Rechtssystem vertrauten indonesischen Anwalts aber dringend anzuraten.

Im Idealfall arbeiten Sie mit einer Kanzlei, in der sie sowohl deutschsprachige als auch indonesische Anwälte vorfinden. Vor einem indonesischen Gericht auftreten darf nämlich nur ein indonesischer Anwalt.

Allerdings ist die vorherige Kooperation mit einem deutschen Anwalt zu empfehlen, um die vorab genannten Problem zu vermeiden. Dann können Sie Ihre Ansprüche effektiv geltend machen.

Rechtsdurchsetzung in Indonesien

Haben Sie in Ihrem Vertrag mit der anderen (indonesischen) Partei einen ausländischen Gerichtsstand (also die Zuständigkeit eines ausländischen, nicht indonesischen Gerichts) für Streitigkeiten vereinbart, wird es bei der Rechtsdurchsetzung in Indonesien im Falle eines für Sie positiven Richterspruches des ausländischen Gerichts dennoch Probleme geben.

Indonesien hat keinen multilateralen oder bilateralen Vertrag mit anderen Nationen abgeschlossen, welcher die Durchsetzung ausländischer Richtersprüche zum Inhalt hat. Somit wird ein solcher in Indonesien auch nicht durchsetzbar sein.

Im Ergebnis muss der Streitfall vor einem indonesischen Gericht erneut anhängig gemacht werden, in welchem die Richter nicht an den ersten Richterspruch gebunden sind. Allerdings können die Erkenntnisse dieses Prozesses indiziell herangezogen werden.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands mit einem indonesischen Partner nur dann sinnvoll ist, wenn derselbe in dieser ausländischen Jurisdiktion über bedeutende Vermögenswerte verfügt, in die dann nach einem positiven Richterspruch auch lokal vollstreckt werden kann.

Vorherige Vereinbarung einer Schlichtungsklausel sinnvoll

Bevor Sie Vertraege mit indonesischen Geschäftspartnern abschließen, sollten Sie dieselben sorgsam prüfen lassen.

Denn der Vertrag ist nur soviel wert, wie sich die Rechte später auch durchsetzen lassen. Besser ist noch, Sie lassen vorab in Ihre Verträge mit indonesischen Geschäftspartnern eine wirksame "arbitration" Schlichtungsklausel einpflegen. Auch die Vereinbarung indonesischen Rechts ist von Vorteil.

Das Vorhandensein einer vorrangigen indonesischen Version des Vertrages ist im Hinblick auf ein dies forderndes Gesetz Indonesiens und die damit zusammenhängende Rechtssicherheit unbedingt notwendig und sollte notfalls rasch nachgeholt werden.