Neues BGH-Urteil zugunsten der Darlehensnehmer

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Umschuldung als Option zur Ablösung des viel zu teuren Kredits, gäbe es nicht das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung. Erfahren Sie, was der BGH für Verbraucher entschieden hat.

Die aktuellen Darlehenszinsen sind so niedrig wie nie. Deshalb ärgern sich viele Darlehensnehmer, dass sie an viel zu hohe Zinsen gebunden sind. Verständlicherweise wünschen sich die Kreditnehmer eine Umschuldung ihres Darlehens. Durch diese können sie sehr viel Geld sparen. Haben Sie sich bereits mit dem Thema Umschuldung befasst, dann sollten Sie mit den Problemen vertraut sein. Die meisten Banken verlangen eine Vorfälligkeitsentschädigung, falls Sie Ihr Darlehen mit einer längeren Zinsfestschreibung umschulden möchten. Die finanziellen Entschädigungen sind in der Regel sehr hoch und machen eine Umschuldung zu einer unrentablen Angelegenheit.

 

Darlehensnehmer profitieren von der BGH-Rechtsprechung

Die Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken können unter zwei Gesichtspunkten infrage gestellt werden. Beim klassischen Weg muss ein Fehler in der Berechnung der Entschädigung vorliegen. Der zweite Ansatz ist durch die neue Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshofs) möglich geworden. Dieser sieht auf den ersten Blick sehr vielversprechend aus. Eine anwaltliche Hilfe ist für die erfolgreiche Umsetzung auf jeden Fall ratsam.

Jedes Kreditinstitut muss seit 2002 seinen Darlehensnehmern eine Widerrufsbelehrung erteilen. Durch diese kann der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden. Verbraucherzentralen und andere Institute haben mehr als 3300 Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass bei rund 80 Prozent der Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorliegen. Wird bei einer Widerrufsbelehrung kein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der Frist genannt, dann sollte die Belehrung genau überprüft werden.

Es kann somit sehr gut sein, dass die Frist auch aktuell noch existiert und der Darlehensnehmer von seinem Widerrufsrecht immer noch Gebrauch machen kann. Nach einer ausführlichen juristischen Prüfung kann der Kreditnehmer den Widerruf seines bisherigen Darlehens erklären und die Darlehenssumme über eine Umschuldung zurückzahlen. Die Pflicht gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut ist somit erfüllt und die Bank kann keine Vorfälligkeitsentschädigung erheben.

 

Welche Konsequenzen hat die neue Rechtssprechung für Sie?

Haben Sie ein altes Darlehen mit hohen Zinsen, dann können Sie den Kredit ohne Probleme widerrufen und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Dies bringt Ihnen eine sehr hohe Zinsersparnis. Zusätzlich können Sie den alten Kredit rückabwickeln und dadurch erhalten Sie nochmals sehr viel Geld. Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit uns zu suchen - wir sind erfahren im Widerruf von Darlehensverträgen und begleiteten in der Vergangenheit viele Mandanten im Rechtsstreit gegen ihr Kreditinstitut!

 

Handeln Sie niemals auf eigene Faust

Ihren abgeschlossenen Darlehensvertrag sollten Sie zuerst sorgfältig im Hinblick auf die neue Rechtsprechung prüfen lassen. Handeln Sie auf keinen Fall auf eigene Faust. Aus diesem Grund führen wir als Rechtsanwälte der Kanzlei Mingers & Kreuzer ein kostenloses Erstberatungsangebot ein. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag ausführlich. Durch die fachkundige Ersteinschätzung sehen Sie Ihre möglichen Ansprüche und erhalten eine Erfolgsaussicht. Gerne stehen wir Ihnen auch noch mit weitergehenden Tätigkeiten zur Verfügung.

Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch die Verhandlungen mit Ihrem Kreditinstitut. Alle weiteren Details
erfolgen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs - auch im Rahmen der kostenfreien Erstberatung.

 

Durch eine Umschuldung sparen Sie Geld

Durch die neue Rechtsprechung vom BGH kann Ihnen die Umschuldung Ihres Darlehens sehr viel Geld sparen. Angenommen Sie haben Anfang 2010 ein Darlehen in der Höhe von 200.000 Euro mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren aufgenommen. Sie bezahlen in diesem Fall 4,5 Prozent Zinsen und tilgen jeden Monat 1.000 Euro. Am Ende Ihrer Zinsfestschreibung im Jahr 2020 hätten Sie eine Restschuld in der Höhe von 162.000 Euro. Steigen Sie bereits jetzt aus Ihrem Darlehensvertrag aus und nehmen für den aktuellen Restbetrag einen niedrigen Kredit mit 2 Prozent Zinsen auf, dann ist Ihre Restschuld im Jahr 2020 kleiner als 140.000 Euro.

Durch die Umschuldung hätten Sie somit im Indealfall knapp 22.000 Euro gespart.