Nicht von der eigenen Erinnerung an bekannte Marken täuschen lassen

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Typische Merkmale, an denen Sie unseriöse Vertragsgestaltungen sofort erkennen können und wie Sie „Unfälle“ schadensvermeidend erledigen.

Eine Serie von Ratgeberartikeln:

Die Firma „United Media“, erinnert an die bekannte und börsennotierte United Internet AG Montabaur, die unter der Marke „united internet media“, sowie mit den weiteren bekannten Marken und Bezeichnungen „united-domains, 1&1, GMX, Web.de, mail.com, Arsys, Fasthosts, InterNetX, affilnet, Sedo“ auftritt.

Stefan Musiol
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
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22952 Lütjensee b. Hamburg
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Vertragsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
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Damit hat die United Media AG aus Düsseldorf allerdings nichts zu tun. Dahinter verbirgt sich niemand anderer als die für Abzocke berühmt-berüchtigte Euroweb Gruppe, an der altbekannten Adresse Hansaallee 299.

Auch am Akquisesystem über illegale Cold-Calls hat sich offenbar nicht viel geändert, auch wenn es über die Jahre auch Nachahmer gefunden hat. So erhielt auch die Kanzlei am 27.06.2022 einen unvermittelten Anruf von der für die United Media AG, Standort Hamburg, bekannten Rufnummer (040)299960135. Die Inhalte, kamen uns mit einer in Aussicht gestellten „Kooperation“ doch sehr bekannt vor, nachdem wir eine große Zahl von Unternehmen gegen die Euroweb Gruppe zur Befreiung aus Knebelverträgen vertreten hatten. Daher dauerte das Gespräch auch nicht lange.

Bekannt wurde die Euroweb-Gruppe über das systematische „Abgrasen“ von Regionen über temporäre Vertriebsniederlassungen, für die man Vertriebsmitarbeiter in Schnellkursen ausbildete. Dazu wurden nachweislich (auch) selbständige, nur vertraglich angebundene sog. „Agenturen“ in Wirtschaftszentren gegründet. Mit dieser bekannten Systematik konnte Euroweb direkte arbeitsrechtliche Verträge mit den Vertriebsleuten vermeiden.

Die meist sehr jungen Einsteiger/innen dort telefonierten nach Textvorgabe mit erkennbarer Systematik Kleinunternehmen und Existenzgründungen ab, bei denen gut nachvollziehbar und ganz logisch sowohl Bedarf an einer Internetpräsentation wie wenig Erfahrung bei der Prüfung von Vertragstexten zu erwarten ist – sowie auch Dienstleister, bei denen es keine Gewerbeeinträge gibt.

Es gibt keine weiteren Berichte, dass man auch mit „united media“ so verfährt. Bei der unseriösen Kaltakquise ist es offenbar auch gemäß einiger nicht gelöschter und noch abrufbarer Bewertungen über Google geblieben, auch bei den veröffentlichten lokalen Adressen, die einen Vertriebsstandort vorgeben. Auch die Vergütung über ein Grundgehalt, das vormals nur mit erfolgreichen Vertragsabschlüssen zu einem regulären Einkommen aufgebessert werden konnte, ist gemäß eigener Darstellung auf der Webseite prinzipiell geblieben.

Zudem wirbt Euroweb über die United Media AG auch mit altbekannten Versprechen Vertriebsmitarbeiter an. So ist von „einzigartigen Firmenevents“ die Rede, genau wie von „Firmenwagen“. Wie sich die Bezahlung der Extras tatsächlich gestaltet, bleibt aber offen. Nach Berichten von Mitarbeitenden, war die Euroweb Gruppe hier „kreativer“ als bei den jedenfalls in früheren Zeiten vielfach im Baukastensystem gestalteten Internetpräsentationen.

Auch bereits eingefangene Kunden berichten bei Google über die altbekannte Knebelung: Anscheinend verlassen sich immer noch Betroffene in Ahnungslosigkeit auf mündliche Gespräche, die natürlich zu nichts anderem führen, als zu dem Gegenteil der Vertragsbeendigung: dem nie endenden Abkassieren durch Euroweb „united media“. Immerhin scheinen öffentliche Bewertungen zur Abwehr zu wirken. So rechtfertigt sich das Unternehmen dort mit einem „Systemfehler“.

Die zahlreichen Positivbewertungen sollte man (ggf. bei den Autoren) kritisch hinterfragen, zumal die Euroweb Gruppe akquirierte „Referenzkunden“ durch ihre Verträge regelmäßig verpflichtete, als Gegenleistung für die „Übernehme der Erstellungskosten“ – was auch immer das sein mag – sofort Weiterempfehlungen ohne jede Erfahrung mit dem Unternehmen zu tätigen, sich also bei der Irreführung neuer Betroffener aktiv zu beteiligen und zumindest den guten Namen des eigenen Unternehmens dafür herzugeben.

Ein Indiz, dass das Google-Maps-Bewertungssystem jetzt dafür missbraucht wird, ist die hohe Zahl von Bewertungen von Personen, die sonst niemals zuvor irgendetwas anderes bewertet haben und die große Zahl praktisch inhaltsloser Angaben ohne Erfahrung wie:

  • „wir sind seit kurzem Kunde von United Media…“,
  • „Wir haben gerade die Überarbeitung der Webseite in Angriff genommen…“,
  • „Ich bin zufrieden mit der neuen Webseite. Betreuung klappt auch gut“.

Zudem kann, wer keinen Einblick in aktuelle Leistungen und die dafür marktüblichen Preise hat und tatsächlich auch noch jede immer ratsame Marktrecherche vor Bestellung unterlässt, natürlich nicht beurteilen, ob die Leistungen der Konkurrenz, die keine illegale Kaltakquise braucht, nicht unvergleichbar besser sind.

Bekannte Vertriebsmethode zur Vermeidung von Recherchen und Vergleichen war u.a. die ultimativ geforderten Unterschrift schon beim Erstkontakt, mit der immer wiederholten Lüge, dass das besonders vorteilhafte Kooperationsangebot nur noch an diesem Tag verfügbar wäre.

Zumindest einige haben dennoch schon auffällige Umstände bei den Rezensionen mit der Durchschnittsbewertung 4,8 (Stand Oktober 2022) erkannt. So schreibt ein Bewerter wörtlich:

„Nettes Erstgespräch, wenn auch mit Druck. Preis erscheint mir hoch, aber wenn es wirklich solche Erfolge bringt, könnte man drüber nachdenken. Fakt ist aber, dass ich innerhalb weniger Minuten einen Vertrag über 25TSD€ unterschreiben sollte. Fakt ist ferner, dass ich mal ein paar der vielen positiven Rezensionen hier angeschaut habe - komischerweise (Stichprobe) finde ich bei keinem eine Homepage. Das macht stutzig.“
(Zitat Rezension Andreas Riesebeck unter Google Maps).

Leider entspricht dieser Eindruck allen früheren Erfahrungen mit der Euroweb-Gruppe. Dringend zu empfehlen ist daher, alle Detailvereinbarungen präzise schriftlich festhalten. Mündliche Versprechen sind jedenfalls rechtlich völlig wertlos und auch ein Nachweis über Zeugen sehr schwierig und aufwändig.

Der vergleichsweise geringe Aufwand vermeidet generell bei Dienstleistern für komplexe technische Aufgaben mit vielen Details Missverständnisse. Außerdem verschaffen Sie sich mit einem professionell-kritischen Umgang auch Achtung bei den Vertragspartnern.

Lehnen Anbieter die Unterzeichnung eines detaillierten, mit der Auftragserteilung abzuzeichnenden Pflichtenhefts mit Ausreden ab, immer Finger weg.

Denn nach wie vor muss gelten: Wer zahlt schafft an.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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