Populäre Irrtümer im Maklerrecht - Teil 4

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Makler, Provision
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Der Kauf einer Immobilie fallen hohe Kosten an. Nachvollziehbar, wenn der Käufer versucht an der einen oder anderen Stelle zu sparen. Zum Beispiel bei der Maklerprovision. Deshalb eine häufig gehörte Frage:

6 % zuzüglich Mehrwertsteuer vom Kaufpreis? Das stand zwar in dem Expose, aber darüber lässt sich doch noch vor dem Notartermin verhandeln, oder?

Falsch:

Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste eines Maklers entgegen nimmt, gibt damit nach der Rechtsprechung in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will.

Und zwar zu den z.B. im Expose genannten Konditionen. Liegt dem Interessenten das Expose mit der Provisionsforderung vor und nimmt er Dienste des Maklers - wie Besichtigungstermine - entgegen, ist damit idR ein wirksamer Maklervertrag zustandegekommen.

Klar kann man über alles sprechen. Rechtlich verpflichtet ist der Makler dazu aber nicht. Kommt er dem Interessenten entgegen, ist dies reine Kulanz.

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