Post von der Gewerbeauskunftszentrale

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Abofalle, Abzocke, www.gewerbeauskunft-zentrale.de, GWE
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
10

Tipps zur Abwehr unberechtigter Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

Das Thema "Abofallen im Internet" war noch bis vor kurzem sehr aktuell. Seit der Einführung der sogenannten "Button-Lösung", wonach der Hinweis auf die Kostenpflicht eines Angebots ausdrücklich zu erkennen sein und bestätigt werden muss, ist diese Problematik entschärft worden. Allerdings stehen vor allem Gewerbetreibende nun wieder vermehrt im Fokus dubioser Geschäftspraktiken.

Es gibt dutzende Anbieter von Branchenverzeichnissen im Internet. Einer dieser Anbieter ist die GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Die GWE betreibt das Internetportal www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Auf diesem Portal werden Gewerbetreibende gelistet. Doch wie gelangt man in den "Genuss" eines solchen Eintrages? Ganz einfach und in den meisten Fällen sogar völlig unbemerkt.

Mathias Grasel
Partner
seit 2014
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Heßstraße 90
80797 München
Tel: 089 / 12 66 73 0
Web: http://www.strafverteidiger-grasel.de
E-Mail:
Betäubungsmittelrecht, Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht
Preis: 97 €
Antwortet: ∅ 1 Std. Stunden

Aufforderung per Post, Daten zu korrigieren oder zu vervollständigen

Tausende Gewerbetreibende erhalten mit der Post ein Formular der GWE übersandt, das auf den ersten (und wohl auch auf die folgenden Blicke) den Eindruck vermittelt, dass es sich um einen Datenabgleich für eine bereits existierende, behördliche Datensammlung handelt. Das Schreiben wird auf grau-braunen Recyclingpapier gedruckt, wie es häufig auch von Behörden verwendet wird. Man wird darin aufgefordert, seine Daten - die bereits aufgedruckt sind - zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, das Formular zu unterschreiben und dann kostenfrei per Fax zurückzusenden.

Viele Gewerbetreibende kommen dieser Aufforderung nach, ohne den wahren Inhalt des Schreibens zur Kenntnis zu nehmen. Im Kleingedruckten bzw. in den auf der Rückseite aufgedruckten AGB ist dann nämlich bei genauerem Hinsehen zu lesen, dass mit der Rücksendung ein Eintrag im Onlineportal der GWE bestellt wird. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 569,06 Euro pro Jahr fällig. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

Durch die gestalterische Aufmachung des Formulars wird jedoch der Eindruck erweckt, es handele sich lediglich um einen Datenabgleich und nicht um die Bestellung eines kostenpflichtigen Neueintrages.

Forderungen, Mahnungen und Post von Rechtsanwalt

Es folgen Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Viele Gewerbetreibende lassen sich dadurch einschüchtern und zahlen schließlich den geforderten Betrag an die GWE. Diejenigen, die die Zahlung verweigern, erhalten nach einiger Zeit Post von einer Anwaltskanzlei. Aktuell ist dies die Kanzlei "M.M.S.  Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei" des Herrn Rechtsanwalt Michael Sertsöz mit Sitz in Köln. In diesem Schreiben wird in epischer Länge die Richtigkeit der Forderung untermauert. Außerdem werden auf mehreren Seiten auszugsweise diverse Gerichtsurteile zitiert, die angeblich allesamt zu dem Ergebnis kommen, dass die Forderung berechtigt ist. Sollte sich der Gewerbetreibende auch weiterhin weigern, die Forderung zu begleichen, werden schlimme Konsequenzen angedroht. Von Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Abgabe der Vermögensauskunft und einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis ist die Rede. Um dem Ganzen noch mehr Nachdruck zu verleihen, wird sogar ein vorbereiteter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beigefügt.

Spätestens an dieser Stelle sollten Sie aktiv werden und sich mit anwaltlicher Unterstützung gegen diese unberechtigte Forderung zur Wehr setzen. Es gibt nämlich über hundert Gerichtsurteile, die gegen eine Zahlungsverpflichtung sprechen, darunter auch eines des Bundesgerichtshofs. Der angeblich mit der GWE geschlossene Vertrag ist zudem wegen arglistiger Täuschung und Sittenwidrigkeit nichtig.

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs

Auch bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf läuft bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der GWE wegen des Verdachts des Betruges, nachdem dort in kurzer Zeit 4.500 Strafanzeigen eingegangen waren (http://www.ksta.de/frechen/staatsanwaltschaft-razzia-wegen-verdachts-des-betruges,15189184,24514858.html).

Sollten auch Sie Opfer der GWE geworden sein, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, sich gegen diese unberechtigte Forderung zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Mathias Grasel

Heßstraße 90
80797 München


Tel. +49 89 126673-0
Fax +49 89 126673-99
Mail: kanzlei@grasel.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.