Rückabwicklung Kaufvertrag Diesel-Kfz durch Kredit-Widerruf

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Widerruf einer Kfz Finanzierung und Rückabwicklung des Kfz Kaufvertrages

Rückabwicklung Diesel-Fahrzeug durch Kredit-Widerruf

Vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote in Großstädten und der ungeklärten Frage, ob die Fahrzeughersteller die Kosten für technische Nachrüstungen tragen müssen, möchten sich viele Diesel-Fahrer gerne von ihrem Fahrzeug trennen. Doch der Abgasskandal führt zu empfindlichen Preisabschlägen beim Verkauf des Diesel-Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Allerdings besteht für diejenigen Verbraucher, die ihren Diesel-Pkw mit einem Darlehen finanziert haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, durch Widerruf des Autokredits auch den Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabzuwickeln und somit das Fahrzeug los zu werden.

Marcus Schröter
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Hintergrund ist der sogenannte „Widerrufs-Joker“, der in den letzten Jahren bereits von vielen Verbrauchern in Zusammenhang mit Immobiliendarlehen genutzt wurde, um auch während der Vertragslaufzeit aus teuren Finanzierungen auszusteigen.

Dabei führen Fehler in den Widerrufsbelehrungen oder fehlende Pflichtangaben in den Darlehensverträgen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird und der Verbraucher oftmals auch Jahre später noch zum Widerruf des Darlehens berechtigt ist. Handelt es sich bei der Pkw-Finanzierung und dem Kaufvertrag über das Fahrzeug um sogenannte „verbundene Geschäfte“, führt der Widerruf des Darlehensvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehens, sondern aufgrund des Verbundgeschäfts auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Fahrzeug.

Verbundene Geschäfte liegen dann vor, wenn Kauf- und Darlehensvertrag wirtschaftlich zusammenhängen. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Finanzierung des Pkw über die Hausbank des Autohändlers erfolgt, wie etwa BMW-Bank, Mercedes-Bank oder VW-Bank oder der Autohändler dem Kunden die Finanzierung über eine von ihm benannte Bank vermittelt hat.

Im Rahmen der Rückabwicklung erhält der Verbraucher dann die auf das Darlehen gezahlten Zins- und Tilgungsraten sowie eine getätigte Anzahlung zurück und übergibt das Fahrzeug an die Bank. Um die interne Abwicklung zwischen Bank und Autohändler muss der Verbraucher sich nicht kümmern. Der Bank steht eine marktgerechte Verzinsung für die Kreditnutzung zu. Ob der Verbraucher für den Zeitraum der Fahrzeugnutzung Wertersatz leisten muss, hängt aufgrund mehrfach geänderter Rechtslage vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab und ist umstritten.

Da inzwischen bereits verschiedene Gerichte verbraucherfreundlich zur Rückabwicklung von Pkw-Finanzierungen entschieden haben, lohnt sich für Diesel-Fahrer, die ihren Pkw durch einen Verbraucherkredit finanziert haben, die Prüfung, ob in ihrem Fall die Möglichkeit auf Widerruf des Darlehensvertrages und Rückabwicklung des damit verbundenen Pkw-Kaufvertrages besteht.

Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Widerruf Ihres Pkw-Kredits in Betracht kommt.

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
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