Rücktritt im Abgasskandal möglich – Gericht entscheidet erneut zugunsten Betroffener!

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Rücktritt von Kunden doch möglich. Mehrere Gerichte entschieden nun zugunsten von betrogenen VW-Kunden!

Seit Bekanntwerden des Abgasskandals im September des vergangenen Jahres ist viel passiert. Während sich betroffene Kunden in den Vereinigten Staaten von Amerika über saftige Entschädigungszahlungen freuen können, wartet man hierzulande auf Zugeständnisse des Wolfsburger Automobilherstellers vergeblich. Dennoch haben auch europäische und insbesondere deutsche Kunden weitgehende Rechte. Das sehen inzwischen auch mehrheitlich die Gerichte so. Wir hatten zum Beispiel von einem Urteil des Landgerichts München berichtet, wonach ein Ehepaar den mit einem manipulierten Motor ausgestatteten Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen zurückgeben durfte. 

LG Oldenburg: Mangel zweifelsfrei gegeben – Rücktritt möglich!

Immer wieder hat man argumentiert, dass im Rahmen der Manipulationen schon gar kein Mangel vorhanden sei. Schließlich seien die technischen Umrüstungen durch das Kraftfahrtbundesamt kostenlos und verbindlich. Das aber ist aus juristischer Sicht mehr als eine Farce. Unserer Auffassung nach liegt nämlich sehr wohl ein solcher (wesentlicher) Mangel vor, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Das hat schon der Umstand gezeigt, dass ohne die Umrüstungen etwaige EU-Abgaswerte gar nicht eingehalten werden können. Darüber hinaus ist immer noch nicht geklärt, ob bei allen Modellen ein Rückruf überhaupt wirksam durchgeführt werden kann. Hier ist auf einen möglichen erhöhten Spritverbrauch bei gleichzeitigen Leistungseinbußen hinzuweisen. Nichtsdestotrotz ist jedenfalls ein merkantiler Minderwert gegeben, weil das betroffene Fahrzeug nur mit Einbußen weiterverkauft werden kann. So sind Weiterverkäufer angehalten, auf die „Mängel“ durch den Abgasskandal aufmerksam zu machen.

Zu dieser Rechtseinschätzung kommt jetzt auch das Landgericht Oldenburg, das zweifelsfrei einen Sachmangel bejaht. Dass die Schummelsoftware einen solchen darstelle, stehe außer Frage. 

Rücktritt vom Kaufvertrag lohnt sich!

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist eine gute Möglichkeit, um den Schaden durch die Manipulationen möglichst gering zu halten. So erhalten Betroffene nach Rückgabe den gesamten Kaufpreis nebst Zinsen zurück. Abgezogen werden muss nur eine Pauschale für gefahrene Kilometer. Die Rechtsprechung neigt inzwischen immer mehr zu einer verbraucherfreundlichen Auslegung des Dieselskandals. Das sollten Sie nutzen.

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