Rücktritt oder Widerruf vom Mentoring / Coaching Vertrag - das sind Ihre Rechte

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Was können Sie tun, wenn Sie einen Coaching Vertrag online abgeschlossen haben, das Coaching aber nicht mehr in Anspruch nehmen wollen?

Wenn Sie einen Mentoring- oder Coaching-Vertrag abgeschlossen haben und unzufrieden mit der Leistung des Anbieters sind, stellt sich die Frage, ob Sie vom Vertrag zurücktreten oder ihn widerrufen können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie Sie vorgehen sollten.

1. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Wenn Sie als Verbraucher online einen Mentoring- oder Coaching-Vertrag abgeschlossen haben, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses erlischt jedoch, wenn Sie bereits mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben. Wenn Sie das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich erklären. Wurden Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt, erlischt es erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.

2. Widerruf von Coaching Verträgen zur Existenzgründung

Wenn der Vertrag zwischen Unternehmern abgeschlossen wurde, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Existenzgründer gelten in der Regel als Unternehmer, wenn sie Geschäfte abschließen, die auf ein unternehmerisches Handeln hin gerichtet sind. Darunter fallen auch Geschäfte, die zur Existenzgründung dienen. Wenn das Coaching vor dem Hintergrund gebucht wurde, konkret unternehmerisch tätig zu werden und nicht nur eine Entscheidung über eine unternehmerische Tätigkeit vorzubereiten, dann wären Sie bereits als Unternehmer anzusehen und könnten nicht widerrufen - auch wenn Sie noch Angestellter sind.

3. Rücktritt bei Mängeln

Wenn der Anbieter des Mentoring- oder Coaching-Vertrags seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Hierfür müssen jedoch konkrete Mängel vorliegen, die den Vertragszweck beeinträchtigen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

4. Anfechtung bei Täuschung

Wenn der Anbieter des Mentoring- oder Coaching-Vertrags Sie bei Vertragsabschluss bewusst getäuscht hat, können Sie den Vertrag anfechten. Hierfür müssen Sie jedoch nachweisen können, dass Sie durch die Täuschung zum Vertragsabschluss bewegt wurden.

5. Kündigung bei Dienstverträgen

Wenn der Mentoring- oder Coaching-Vertrag als Dienstvertrag eingestuft wird, können Sie jederzeit kündigen. Hierfür müssen Sie jedoch eine angemessene Frist einhalten und für die bisherige Leistung zahlen.

5. Fazit

Wenn Sie unzufrieden mit der Leistung des Anbieters eines Mentoring- oder Coaching-Vertrags sind, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Je nach Vertragsart und -inhalt können Sie vom Vertrag zurücktreten, ihn widerrufen, anfechten oder kündigen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.