SMS: Flatrate muss auch ins Ausland gelten
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, SMS, Flatrate, Werbung, Handy, Mobilfunk, SMS-FlatLandgericht: Aufpreis für Kurznachrichten in andere Länder rechtswidrig
Wer mit einer SMS-Flatrate wirbt, darf für den Versand ins Ausland keine zusätzlichen Gebühren berechnen. Das Landgericht Hamburg erklärte die Werbung "unbegrenzt surfen und SMS verschicken" und "mit echter SMS-Flat" eines Mobilfunk-Anbieters für rechtswidrig.
Ein Verbraucher erwarte bei diesen Werbeaussagen, dass über die Grundgebühr hinaus keine weiteren Kosten anfallen, so das Gericht. Internationale Kurznachrichten - also SMS in andere Länder - mussten hier aber gesondert bezahlt werden.
In Zeiten der Globalisierung ist die Versendung von grenzüberschreitenden Nachrichten laut Gericht keine Seltenheit. Es gebe außerdem viele bekannte kostenlose Apps auf Smartphones und kostenlose iMessages auf dem iPhone. Der Verbraucher könne erwarten, dass Anbieter von Mobilfunkverträgen sich dieser Entwicklung anpassen. Ohne Hinweise, dass der Tarif nur deutschlandweit gelte, ist die Werbung daher irreführend. (Az.: 327 O 169/12)
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