Unerwünschte Telefonanrufe - Was tun?

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Es war einmal vor einer langen langen Zeit, da freute sich der Mensch, wenn das Telefon klingelte. Der Anrufer war garantiert ein guter Freund, ein Familienmitglied oder eine Bekannte.

Heute bereitet jedes Klingeln Anlass zur Sorge. Wer mag wohl dran sein? fragt sich der Mensch des 21 Jahrhunderts.

Wünschen Sie einen neuen Telefontarif? hört man.
Haben Sie Lust auf ein neues Zeitschriftenabo? sagt eine freundliche Stimme, die man nicht kennt.
Sie haben 20.000 EUR gewonnen! verkündigt eine Computerblechbüchse.

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem erheblich belästigenden Problem entwickelt. Die Anrufe sind regelmäßig rufnummernunterdrückt, so dass die fremde Nummer nicht erkennbar ist.

Solche Anrufe sind bereits nach derzeitiger Gesetzeslage nach dem UWG unzulässig und dennoch schwer in den Griff zu bekommen.

Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn Sie dem zugestimmt haben. Letzteres passiert häufig, wenn Verträge und die damit verbundenen AGB unterschrieben werden, zum Beispiel bei einem neuen DSL Vertrag . Darf die Telecom, Alice oder Arcor Sie deshalb mit Werbung belästigen?
Nein, entschied der BGH . Als ausdrückliches Einverständnis reicht keine Zustimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH, Urteil vom 27.01.2000, I ZR 241/97).

Was ist zu tun?

Sie können unerwünschte Werbeanrufe an die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale melden, die solche Verstöße verfolgen.

Das sollte unbedingt notiert werden:

  • Mit wem spreche ich?
  • Für welches Unternehmen rufen Sie an?
  • Was ist der Grund Ihres Anrufes?

Dann benötigen die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale noch:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufes;
  • Erklärung dazu, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
  • Einverständniserklärung, dass die Verbraucherzentrale bzw. Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf abmahnt.
  • Ihren Name, Adresse und Telefonnummer

Noch Zukunftsmusik, aber hoffentlich bald Gesetz!

Zurzeit ist ein neues, schärferes Gesetz gegen unseriöse Anrufer in Arbeit.
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei unerlaubter Werbung am Telefon Bußgelder verhängt werden können (im Extremfall von bis zu 50.000 Euro).

Ein Werbeanruf wird nur dann zulässig sein, wenn der Angerufene ausdrücklich klar gestellt hat, dass er damit einverstanden ist.

Auch dürfen die Unternehmen ihre eigene Rufnummer nicht mehr unterdrücken.

Bisher ist nach § 312 d IV BGB das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (hier: Telefon-Verträge) bei Vertragsabschlüssen für Zeitschriften, Illustrierte oder auch Lotteriedienstleistungen ausgeschlossen.

Auch das wird sich ändern.
Alle Telefonverträge können künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Über dieses Widerrufsrecht muss der Angerufene bei Vertragsabschluss und anschließend schriftlich informiert werden. Die Frist beginnt erst mit der schriftlichen Belehrung.

Noch Fragen?


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Ulrike Hinrichs. MBA
Rechtsanwältin. Mediatorin
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