Webstyle GmbH Berlin nimmt Berufung vor dem Kammergericht zurück (23 U 229/11)
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Webstyle, Euroweb, Ramona, Internet-System-Vertrag, Kündigung, AbrechnungDer Senat gab der Berufung gegen die Klageabweisung des Landgerichts Berlin keine Erfolgsaussichten
Webstyle GmbH Berlin nimmt Berufung vor dem Kammergericht zurück (23 U 229/11)
Der Fall, bei dem Webstyle einen Kunden auf Zahlung verklagte, hatte in dem Gerichtsprozess gleich zwei Mal Aufsehen erregt, nachdem die Gesellschaft zunächst behauptete, alle Internetpräsentationen nur mit fest angestellten Mitarbeitern zu erstellen.
Dies hat folgenden Hintergrund: kündigt ein Kunde den Vertrag vorzeitig, habe man bei Webstyle daher keine Einsparungen aus der Vertragsbeendigung. Die Mitarbeiter müssten ja sowieso bezahl werden. Laut Bilanzen wurde 2009 aber nur 1 Mitarbeiter und 2010 gar kein Mitarbeiter beschäftigt, der die Webseiten hätte erstellen können. Daher verlor Webstyle auch den Prozess vor dem Landgericht Berlin.
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Lügen haben kurze Beine
Doch Webstyle setzte noch einen drauf: Bei der Unwahrheit ertappt behauptete Webstyle in der Berufung beim Kammergericht Berlin, man habe im Jahr 2009 in Wirklichkeit exklusiv die Dienste der Euroweb Design GmbH und deren sämtlicher Mitarbeiter genutzt. Dazu wurde eine Vereinbarung vorgelegt, die just an dem Tag, dem 16.01.2009 abgeschlossen worden sein soll, als die Webstyle GmbH in Berlin (vormals Ramona Köln) entstanden war - ein bemerkenswertes Umzugstempo. Von der an diesem Tag noch aktuellen Bezeichnung Ramona ist in der Vereinbarung schon keine Rede mehr.
Dumm nur, dass die Konzernmutter Euroweb Internet GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf die Mitarbeiter der Euroweb Design GmbH auch für 2009 exklusiv für sich reklamierte und zumindest ein Mitarbeiter öffentlich bestätigt hat, 2009 für beide Gesellschaften tätig gewesen zu sein.
Beide Male sollte der Geschäftsführer Daniel Fratzscher als Zeuge aussagen. Diesen Spagat hat ihm zumindest die Webstyle GmbH erspart, der Prozess in Düsseldorf läuft noch.
Es gilt also auch für Gericht: Lügen haben kurze Beine.
Das Kammergericht hatte Webstyle die Rücknahme der Berufung nahe gelegt. Dies wäre im Interesse der Gesellschaft.
Kostenfrei erstellte Webseiten für 6.000 – 15.000 Euro
Webstyle vertreibt bekanntermaßen Internetseiten angeblich ohne Erstellungskosten. Aufgrund hoher Monatsbeträge summieren sich die Kosten für die normalen Standard-Präsentationen (Internet-System-Vertrag inkl. vier Jahren Hosting) auf 6.000,- Euro, mit Video bis 15.000,- Euro. Dabei ist aber die Nutzbarkeit der Inhalte noch auf 4 Jahre beschränkt, danach müsste in voller Höhe nochmal bezahlt werden – also ein gewaltiger Nachteil, weil eine Webseite sonst nach 4 Jahren auch günstig modernisiert und ohne relevante Kosten mindestens nochmals 4 Jahre weitergenutzt werden könnte.
Daher werden sonst marktüblich auch unbegrenzte Lizenzen auf individuelle Gestaltungen eingeräumt.
Landgericht Berlin hatte Kündigungsabrechnung als unzureichend und widersprüchlich zurückgewiesen
Mit dem Urteil vom 29.11.2011 mit Az. 91 O 81/11 hatte das Landgericht Berlin die Klage der Webstyle GmbH bis auf 5% der eingeklagten Summe (§ 649 S. 3 BGB) abgewiesen. Das Gericht war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass Webstyle die für eine hinreichende Kündigungsabrechnung geforderten Darlegungen zu der anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft angeblich angestellter Mitarbeiter so wörtlich „nicht im Geringsten“ erbracht hat. Zudem konnte das Landgericht die falschen Behauptungen zu eigenen Arbeitskräften nicht nachvollziehen, was es im Urteil klar zum Ausdruck gebracht hatte.