Webstyle GmbH verliert, Euroweb GmbH gewinnt

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Neues von Euroweb und Co.

Die Webstyle GmbH, ein Ableger der Euroweb GmbH, hat vor dem BGH verloren (Urteil vom 28.07.2011, Az. VII ZR 223/10). Mit den gleichen Argumenten wie bereits im Verfahren VII ZR 45/11 gegen die Euroweb Internet GmbH wurde der geltend gemachte Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB zurückgewiesen.

Trotzdem ist Vorsicht angebracht: Vor dem LG Freiburg (Urteil vom 18.08.2011, Az. 3 S 135/11) konnte die Euroweb GmbH zumindest einen Teilerfolg erzielen. Offensichtlich hat Euroweb im Rahmen des Rechtsstreits neue Tatsachen vorgetragen, die das Gericht überzeugen und einen Anspruch aus §§ 631 Abs. 1, 649 Satz 2 BGB begründen konnten. So soll Euroweb entsprechend dem LG Freiburg seine Kalkulation offengelegt haben.

Problem an diesem Urteil ist jedoch nicht die Vorlage der Kalkulationen an sich, sondern der Umstand, dass der Beklagte Unternehmer die Vergütungsforderung nicht substantiiert widerlegt hat; dies sogar, obwohl das Gericht den Beklagten darauf hinwies, inwieweit und warum er die Kosten für zu hoch erachtet! Letztendlich hat dieses Urteil nicht die Relevanz, wie sie von den Anwälten von Euroweb gepriesen wird. Wer sich nämlich die Hinweise des Gerichts zu Herzen nimmt und in geeigneter Weise die Forderungen von Euroweb erschüttert, der wird nicht mit so einer Niederlage den Saal verlassen.

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