Werkvertrag: Alles was Sie wissen müssen - Rechte, Pflichten, Fallstricke
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Werkvertrag, Herstellung, Auftragnehmer, Besteller, Abnahme, GewährleistungDer Werkvertrag - ein Vertrag mit besonderen Rechten und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer
Der Werkvertrag ist ein häufig verwendeter Vertragstyp, der sich vom Dienstvertrag und Kaufvertrag unterscheidet. Während beim Dienstvertrag die reine Erbringung einer Dienstleistung geschuldet wird und beim Kaufvertrag die Übergabe einer Sache, verpflichtet sich der Auftragnehmer beim Werkvertrag zur Herstellung eines konkreten Werkes, also eines individualisierbaren Arbeitsergebnisses.
Typische Beispiele für Werkverträge
- Erstellung einer Website durch einen Webdesigner
- Anfertigung von Möbeln durch einen Schreiner
- Errichtung eines Hauses durch ein Bauunternehmen
- Reparatur eines Autos in der Werkstatt
Pflichten des Werkunternehmers
Die Hauptpflicht des Werkunternehmers ist die mangelfreie Herstellung des versprochenen Werks. Er muss das Werk so erstellen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Pflichten des Bestellers
Die Hauptpflicht des Bestellers ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Daneben muss er dem Unternehmer die für die Ausführung des Werks erforderlichen Unterlagen, Materialien oder sonstigen Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem ist er zur Abnahme des mangelfreien Werks verpflichtet.
Abnahme und Gewährleistung
Mit der Abnahme des Werks geht die Vergütungspflicht und auch die Gefahr zufälliger Verschlechterung auf den Besteller über. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Gewährleistungsfrist zu laufen, innerhalb derer der Unternehmer für Mängel einstehen muss. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre, kann aber vertraglich verlängert werden.
Typische Probleme und Streitpunkte
- Mängel am Werk und Streit über deren Beseitigung
- Verzögerungen bei der Fertigstellung des Werks
- Streit über zusätzliche, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen
- Verweigerung der Abnahme durch den Besteller
- Insolvenz des Werkunternehmers während des Projekts
Fazit
Der Werkvertrag ist ein komplexer Vertragstyp mit vielen Besonderheiten und potenziellen Fallstricken. Auftraggeber und Auftragnehmer sollten sich der jeweiligen Rechte und Pflichten bewusst sein. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Projekts ist unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Dies können Sie auf Frag-einen-Anwalt.de schnell und unkompliziert tun.