"Zentrales Gewerberegister" / USTID-NR.de - Branchenbuchabzocke bzw. Abofalle? (Update)

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Betroffene sollten sich anwaltliche Beraten lassen, ob Ansprüche wirklich bestehen

In letzter Zeit haben mehrere unserer Mandanten, insbesondere Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche, Post vom „Zentralen Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" erhalten. Dass das Schreiben tatsächlich von der „DR Verwaltungs AG" stammt, erkennt man erst auf den zweiten Blick. Auch der eigentliche Inhalt des Schreibens wird erst bei genauerem Hinsehen deutlich.

Update

Die DR Verwaltung AG hat inzwischen einige Änderungen an den von ihr versendeten Formularen vorgenommen. So hat sie beispielsweise ihre vorgeschobene Firmenbezeichnung von „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" zu „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern" geändert. Ferner verwendet sie jetzt statt des mit Sternen versehenen Logos, das an die Flagge der EU erinnert, die Darstellung eines Adlers bzw. Greifvogels als Wappen. In einigen Schreiben wurde zudem die Domain innerhalb des Logos von UstID-Nr.de in USt-IDNr.de geändert. Diese Maßnahmen dienen vermutlich dem Zweck, dass die Adressaten solcher Schreiben Rechtstipps wie diesen im Internet nicht mehr finden.

Thomas Seidel
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Das Schreiben sieht aus, als stamme es von einer Behörde

Das prominent im Briefkopf platzierte Logo erinnert wegen der Verwendung eines Greifvogels als Wappentier stark an ein hoheitliches Wappen. Der Adler bzw. Drache mit zwei Köpfen ist dem Bundesadler bei flüchtiger Betrachtung hochgradig ähnlich. Hinzu kommt, dass das auf grauem Umweltpapier gedruckte Schreiben mit Paragraphen, Gesetzesangaben und juristischen Vokabeln gespickt ist. In Fettschrift wird dazu aufgefordert, die Richtigkeit der dort aufgeführten Unternehmensdaten zu bestätigen. Hierdurch soll beim Adressaten offenkundig der Eindruck geweckt werden, es handle sich um ein offizielles amtliches Schreiben, auf das man nun reagieren müsse. Die vielen komplizierten juristischen Zusammenhänge sollen den Leser von der Wahrnehmung des „Kleingedruckten" abhalten. Oft wird zudem durch die blickfangmäßige Verwendung des Begriffs „Erinnerung!!!" in Verbindung mit dem Setzen einer Frist versucht, dem Adressaten zu suggerieren, die Sache sei eilig.

Worum es wirklich geht: kostenpflichtiges Zwei-Jahres-Abo

Wer das Formular unterschreibt, schließt einen kostenpflichtiges Abo für die Erfassung und Veröffentlichung seiner Unternehmensdaten in der Online-Datenbank unter der Domain ustid-nr.de ab. Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst mindestens zwei Jahre zum Preis von 797,76 € zzgl. Umsatzsteuer. Das bedeutet: Auf den Unternehmer kommen Kosten in Höhe von insgesamt 949,33 € brutto zu.

Automatische Verlängerung der Laufzeit

Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

Was mache ich, wenn ich schon unterschrieben habe?

Wenn Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie von der DR Verwaltung AG schnell die Rechnung, gefolgt von der ersten Mahnung, die auch gleich als „letzte" Mahnung bezeichnet wird. Auch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird angedroht. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich hierdurch nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Da jedoch z. B. für die Anfechtung des Vertrags Fristen laufen, sollten Sie auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie rechtlich zur Zahlung verpflichtet sind. Zu dem Formular des „Zentralen Gewerberegisters" gibt es aktuell noch keine Rechtsprechung. Allerdings erinnert das Schreiben stark an die Fälle der Branchenbuchabzocke, wie sie uns von der „Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)" vielfach bekannt sind. In diesen Fälle hat die Rechtsprechung eine Zahlungspflicht mit der Begründung abgelehnt, bei dem versteckten Kostenhinweis handle es sich um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB. In anderen Fällen verwendeter Trickformulare hat die Rechtsprechung entscheiden, dass diese wegen arglistiger Täuschung angefochten werden können.

Lassen Sie sich nicht verunsichern und wehren Sie sich gegen die Forderungen der DR Verwaltung AG!

In der Kanzlei copy & right sind wir der Auffassung, dass eine Vielzahl von rechtlichen Argumenten mit Erfolg gegen die Ansprüche der DR Verwaltung AG vorgebracht werden können. Wie die Rechtslage in Ihrem Fall aussieht, hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte anhand des konkret verwendeten Formulars sowie nach den näheren Umständen des Einzelfalls von einem Rechtsanwalt beurteilt werden. 

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail – wir helfen Ihnen. Wenn wir die Angelegenheit für Sie prüfen und den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der DR Verwaltung AG übernehmen sollen, müssen Sie für unsere Beauftragung mit Kosten in Höhe von 190 € zzgl. 19 % USt Auslagen rechnen.

Wir verfügen inzwischen bereits über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit der DR Verwaltung AG und haben eine auf mehreren Verteidigungslinien basierende Strategie für Ihre Verteidigung entwickelt.

Update

Rechtsanwalt Arnold Schiemann von der "Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom" aus Köln vertreten. Rechtsanwalt Schiemann übernimmt dabei die Inkassotätigkeit für die DR Verwaltung AG und macht neben der eigentlichen Forderung auch gleich die Kosten seiner Beauftragung mit geltend. Wenn Sie also Post von Herrn Rechtsanwalt Schiemann aus Köln erhalten, rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen.

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