3G - Impfzwang durch die Hintertür?

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Ungeimpfte gefährden Geimpfte?

Die 3-G-Regelung richtet sich vordergründig an alle Bürger. Sie besagt, dass Geimpfte und Genesene ihren Ausweis herzeigen müssen, Ungeimpfte jedoch einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (also PCR oder Antigentest), um bestimmte öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen zu dürfen. Es sind also in Wahrheit nur die Ungeimpften, die von der Regelung wirklich betroffen sind, insbesondere, wenn man bedenkt, dass man die Tests selbst bezahlen muss.

Fall aus der Praxis

Einer meiner Mandanten ist nach einem schweren Motorradunfall schwer vorgeschädigt und muss täglich mehrere Medikamente nehmen. Einer solchen Person die Impfung mit einem auf Langzeitfolgen umgerüsteten mRNA Impfstoff zu empfehlen, würden wohl nicht einmal die härtesten Impfeinpeitscher. Eine Impfung kommt also für ihn nicht in Frage. Eine absichtliche Infektion auch nicht. Das einzige, was dem Mandanten Halt und eine Struktur im Tag gibt, ist das Training im Fitnessstudio. Schon im ersten Lockdown ist er in eine schwere Depression gefallen, als er dies über Monate nicht besuchen konnte. Bezeichnend sind auch die Selbstmorde, die es während des Lockdowns gab. Nun während der Pandemie der „Ungeimpften“ wird der Mandant, der von Hartz 4 lebt und Schulden bei seinem Vermieter hat, wieder nicht zum Fitnesstraining kommen, weil er es sich schlichtweg nicht leisten kann, jeden Tag einen Test zu machen.

Matthias Richter
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Eine Ausnahme für solche Extremfälle sieht die 3-G-Regel (zumindest in Bayern) nicht vor.

Rechtliche Würdigung

Im Endeffekt hat die Regelung den Zweck, Druck auszuüben auf die Ungeimpften, damit sie sich impfen lassen. Es wird eine Sicherheit vorgegaukelt, die es in Wahrheit nicht gibt. Wie man aus Studien aus Israel weiß, besteht mehr als ein Restrisiko, sich oder andere trotz Impfung anzustecken. Es besteht daher kein Grund, die Geimpften von der Pflicht zum stets aktualisierten Testnachweis auszunehmen bzw. nur die Ungeimpften dieser Pflicht zu unterwerfen.

Dieser versteckte Impfzwang lässt die Gefahren der Impfung mit den neuartigen m-RNA Impfstoffen völlig außer Betracht. Langzeitstudien liegen nicht vor. Pfizer selbst weist auf seiner Informationsseite über den Impfstoff darauf hin, dass die US Food and Drug Administration (FDA) den Impfstoff noch nicht zugelassen hat, sondern nur aufgrund der durch die Pandemie verursachten Notsituation die Verwendung genehmigt hat.

Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass der Verordnungsgeber hier einen versteckten Impfzwang einführt und die Bürger einer erheblichen Gesundheitsgefahr aussetzt, ohne dies auch nur einmal zu erwähnen. Stattdessen werden Impfaktionen mit Bratwurst und Freibier gefeiert!?

Insbesondere für Risikogruppen wie meinen Mandanten ist eine Impfung riskanter als eine Infektion.

Die Politik will nicht einsehen, dass man die Gefährlichkeit des neuartigen SarsCov2 Virus maßlos überschätzt hat. Eine „Triage“ war nicht einmal annähernd realistisch. Wie in allen anderen Lebensbereichen können sich die Personen, die Angst haben, impfen lassen und so die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs verringern. Den Ungeimpften muss es erlaubt sein, sich - ohne jegliche Einschränkungen - gegen die potentiell riskante Impfung zu entscheiden. Ungeimpfte stellen keine Gefahr für Geimpfte dar.

Die 3-G-Regel ist daher nicht verhältnismäßig und rechtswidrig.

Gerne vertritt Sie meine Kanzlei, um gegen diese Maßnahme vorzugehen.

Rechtsanwalt
Matthias Richter
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Leserkommentare
von Mauseschnuffel am 19.09.2021 19:23:39# 1
Es ist schade, dass Sie meinen Beitrag von vorgestern nicht auf der Seite lassen. Das bedeute für mich, dass diese Sedite nicht "Meiningsneutral" ist und Beiträge die dem Anwalt nicht passen, löscht oder garnicht erst veröffentlicht.

Martin Holik
    
von fuschel am 23.09.2021 11:28:54# 2
Danke, Herr Richter. Ihr Beitrag macht Mut, dass wir hier nicht auf verlorenem Posten stehen. Die Diskiminierung, Ausgrenzung, der Anstieg des psychischen und materiellen Drucks auf einen großen Teils der Bevölkerung (immerhin 31% in der Altersgruppe 18-59, das ist keine "kleine Minderheit") ist unglaublich und inakzeptabel. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie zunehmend solche Fälle in Ihrer Kanzlei haben werden und wünsche Ihnen und den Betroffenen dazu viel Erfolg!
Frank St.
    
von Spejbl am 24.09.2021 17:19:16# 3
Richtig, ich bin auch gegen den Impfzwang. Auf Grund der sozialen Indikation habe ich zwar auch mitgemacht, also die Spritze genommen. Medizinisch ist das Ganze aber eben nicht unumstritten. Auch ich finde es unerträglich, Menschen vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, die, aus welchen Gründen auch immer, die C- Spritze(n) verweigern. Nur soviel, ich werde am 26.09. einer Partei bzw. Liste die Stimme geben, die den Covid- Wahn nicht mitmacht. Werde also keine Corona-Priester wählen.