3G - Impfzwang durch die Hintertür?
Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, 3-G-Regel, Corona, Maßnahmen, Covid, QuerdenkerUngeimpfte gefährden Geimpfte?
Die 3-G-Regelung richtet sich vordergründig an alle Bürger. Sie besagt, dass Geimpfte und Genesene ihren Ausweis herzeigen müssen, Ungeimpfte jedoch einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (also PCR oder Antigentest), um bestimmte öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen zu dürfen. Es sind also in Wahrheit nur die Ungeimpften, die von der Regelung wirklich betroffen sind, insbesondere, wenn man bedenkt, dass man die Tests selbst bezahlen muss.
Fall aus der Praxis
Einer meiner Mandanten ist nach einem schweren Motorradunfall schwer vorgeschädigt und muss täglich mehrere Medikamente nehmen. Einer solchen Person die Impfung mit einem auf Langzeitfolgen umgerüsteten mRNA Impfstoff zu empfehlen, würden wohl nicht einmal die härtesten Impfeinpeitscher. Eine Impfung kommt also für ihn nicht in Frage. Eine absichtliche Infektion auch nicht. Das einzige, was dem Mandanten Halt und eine Struktur im Tag gibt, ist das Training im Fitnessstudio. Schon im ersten Lockdown ist er in eine schwere Depression gefallen, als er dies über Monate nicht besuchen konnte. Bezeichnend sind auch die Selbstmorde, die es während des Lockdowns gab. Nun während der Pandemie der „Ungeimpften“ wird der Mandant, der von Hartz 4 lebt und Schulden bei seinem Vermieter hat, wieder nicht zum Fitnesstraining kommen, weil er es sich schlichtweg nicht leisten kann, jeden Tag einen Test zu machen.


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Eine Ausnahme für solche Extremfälle sieht die 3-G-Regel (zumindest in Bayern) nicht vor.
Rechtliche Würdigung
Im Endeffekt hat die Regelung den Zweck, Druck auszuüben auf die Ungeimpften, damit sie sich impfen lassen. Es wird eine Sicherheit vorgegaukelt, die es in Wahrheit nicht gibt. Wie man aus Studien aus Israel weiß, besteht mehr als ein Restrisiko, sich oder andere trotz Impfung anzustecken. Es besteht daher kein Grund, die Geimpften von der Pflicht zum stets aktualisierten Testnachweis auszunehmen bzw. nur die Ungeimpften dieser Pflicht zu unterwerfen.
Dieser versteckte Impfzwang lässt die Gefahren der Impfung mit den neuartigen m-RNA Impfstoffen völlig außer Betracht. Langzeitstudien liegen nicht vor. Pfizer selbst weist auf seiner Informationsseite über den Impfstoff darauf hin, dass die US Food and Drug Administration (FDA) den Impfstoff noch nicht zugelassen hat, sondern nur aufgrund der durch die Pandemie verursachten Notsituation die Verwendung genehmigt hat.
Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass der Verordnungsgeber hier einen versteckten Impfzwang einführt und die Bürger einer erheblichen Gesundheitsgefahr aussetzt, ohne dies auch nur einmal zu erwähnen. Stattdessen werden Impfaktionen mit Bratwurst und Freibier gefeiert!?
Insbesondere für Risikogruppen wie meinen Mandanten ist eine Impfung riskanter als eine Infektion.
Die Politik will nicht einsehen, dass man die Gefährlichkeit des neuartigen SarsCov2 Virus maßlos überschätzt hat. Eine „Triage“ war nicht einmal annähernd realistisch. Wie in allen anderen Lebensbereichen können sich die Personen, die Angst haben, impfen lassen und so die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs verringern. Den Ungeimpften muss es erlaubt sein, sich - ohne jegliche Einschränkungen - gegen die potentiell riskante Impfung zu entscheiden. Ungeimpfte stellen keine Gefahr für Geimpfte dar.
Die 3-G-Regel ist daher nicht verhältnismäßig und rechtswidrig.
Gerne vertritt Sie meine Kanzlei, um gegen diese Maßnahme vorzugehen.
Matthias Richter

Martin Holik
Frank St.