Ausländische Berufsabschlüsse werden bald schneller anerkannt

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Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschlossen

Deutschland klagt über einen Fachkräftemangel, auch angesichts einer schwindenden Bevölkerung, womit die Anzahl der Arbeitsfähigen weiter abnimmt. Doch die Behörden bremsen auch mangels eindeutiger Rechtsgrundlagen ausländische Arbeitnehmer, weil sie deren Abschlüsse oft nicht akzeptieren.

Ein neues Gesetz soll jetzt zumindest eine schnellere Überprüfung garantieren, es hat am Freitag im Bundesrat die letzte Hürde genommen (Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BR- Drs 606/11, Drs 211/11, 14.10.2011).

Daniel Hesterberg
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Nach dem Gesetzentwurf sollen Zuwanderer ab dem 1.3.2012 einen Anspruch darauf bekommen, dass Berufsabschlüsse, die sie in ihrer Heimat erworben haben, innerhalb von drei Monaten überprüft werden. Stimmt die Qualifikation mit den deutschen Anforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden.

Der Gesetzentwurf war lange umstritten.

Ob das allein wirklich hilft, ist aber weiterhin fraglich, da es meines Erachtens nicht gelungen ist, den Dschungel an Regelungen und Zuständigkeiten zu lichten."

Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg leben in Deutschland etwa 2,8 Millionen Zuwanderer mit einem ausländischen Abschluss, darunter 800.000 Akademiker.

Viele von ihnen müssen Arbeiten weit unter ihrer Qualifikation verrichten, weil ihr Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt wird.

Experten kritisieren, dass man damit Menschen aus der Arbeitsgesellschaft ausschließt und das Potential von Fachkräften ungenutzt lässt, die hierzulande gesucht werden.

Die schnellere Prüfung führt für sich allein genommen nach meiner Meinung nicht zu einer besseren Anerkennung.

Auch derart wird der Klageweg in manchen Fällen zu regeln sein.

Im Dickicht von unterschiedlichen Zuständigkeiten der 16 Bundesländer wird im Rahmen dieses neuen Gesetzes keine wirkliche Änderung erreicht werden können, zumal die sehr schwierigen und undurchschaubaren Verwaltungsvorschriften der einzelnen Behörden weder jetzt noch nach Erlass des Gesetzes vereinfacht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
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