Die Namensänderung - Gesetzliche Grundlagen

Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Namensänderung, Vorname, Nachname, Änderung, Gesetz
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Aus welchen Gründen ein Name geändert werden darf - ein Einblick in das Namensänderungsgesetz

Das Namensänderungsrecht ist im Verwaltungsrecht angesiedelt und beschreibt die Voraussetzung, unter denen der Vor- oder Nachname geändert werden kann. Gesetzliche Grundlage ist das Namensänderungsgesetz (NamÄndG).

Voraussetzung für die Namensänderung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 3 NamÄndG.

Ein wichtiger Grund kann sich aus dem Namen selbst ergeben, wenn damit zum Beispiel schwere Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigungen zu erwarten wären und der Name zum Beispiel anstößig klingt, wenn dieser aus einer Sprache stammt.

Felix Hoffmeyer
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht
Preis: 75 €
Antwortet: ∅ 14 Std. Stunden

Ein anderer Grund kann zum Beispiel auch darin begründet sein, dass der religiöse Glaube es gebietet, einen weiteren Vornamen anzunehmen. Zum Beispiel den Taufnamen. Auch hier kann dies einen wichtigen Grund darstellen i.S.v. Art. 4 Grundgesetz (GG).

Auch kann ein schweres Zerwürfnis mit einem Elternteil eine solche Änderung begründen, wenn die Nichtänderung gesundheitliche, psychische Beeinträchtigung herbeiführen würde.

Der Vorname lässt sich leichter ändern als der Nachname

Die Anforderungen an eine Änderung erhöhen sich mit der gewünschten Änderung, wobei das Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens die kleinste Hürde darstellt. Die Gründe müssen umso gewichtiger sein, wenn statt des Vornamens der Nachname geändert werden soll, da der Name eines Staatsbürgers ein wichtiges Identifizierungsmerkmal darstellt und möglichst ein Leben lang gleich bleiben soll.

Eine Änderung des Nachnamens hat auch Auswirkungen auf die Kinder der fürsorgeberechtigten Person, dessen Nachnamen dann grundsätzlich ebenfalls mit geändert werden (§ 4).

Für die Namensänderung wird zunächst ein gut begründeter Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt und die Entscheidung der Behörde abgewartet. Sollte die Entscheidung nicht positiv ausfallen, ist bei einem begründeten Antrag das Widerspruchs- und ggf. das gerichtliche Klageverfahren anzustrengen.

Wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne jederzeit zur Verfügung, da jedes Mandat einen Einzelfall darstellt und eigene Lösungswege bereithält.

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.