Einem Tierquäler wurden 80 Tiere weggenommen und er darf ein Leben lang kein Tier mehr halten!

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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem Tierquäler zu Recht 80 Tier weggenommen wurden und er ein Leben lang keine Tiere mehr halten darf!

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 28.06.2017 zum Aktenzeichen 6 K 556/17 entschieden, dass einem Tierhalter wegen massiver tierschutzrechtlicher Verstöße zu Recht mit sofortiger Wirkung u. a. ein zeitlich unbefristetes Haltungs-, Betreuungs- und Umgangsverbot mit Tieren jeglicher Art und Rasse ausgesprochen wurde und ihm zudem zu Recht die Nutzung der auf seinem Grundstück befindlichen Stallungen untersagt wurde.

Bereits seit dem Jahr 2005 bestand ein Tierhaltungsverbot gegen den Mann zum gewerbsmäßigen Handel mit Pferden und Vieh.

Jens Usebach
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Der Mann hielt aber noch ca. 80 Tiere (darunter u.a. Pferde, Schafe, Kühe, Hunde, Katzen, Kaninchen). Diese wurden nach den Feststellungen des Gerichts über einen langen Zeitraum derart mangelhaft ernährt, tierschutzwidrig untergebracht und nicht tierärztlich versorgt, so dass den Tieren erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt worden seien.

Konkret waren die Pferde- und Rinderboxen hochgradig mit Fäkalien verunreinigt. Zum Teil wurden die Tiere über mehrere Wochen ohne jegliche Lichtzufuhr und in viel zu kleinen Boxen untergebracht gewesen. Es gab für die Tiere keinerlei Möglichkeit, sich angemessen zu bewegen oder sauber, bequem und trocken abzulegen. Und auch Wasser und Futter stand nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Tiere waren infolge dessen zum Teil lebensbedrohlich mangelernährt und dehydriert. Auch der allgemeine Pflegezustand der Tiere war mangelhaft und viele Tiere waren hochgradig verwahrlost.

Da der Mann massiv, langandauernd und wiederholt gegen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes verstoßen und sich nicht ansatzweise einsichtsfähig gezeigt hat und deshalb auch damit zu rechnen war, dass er zukünftig derartige tierschutzrechtliche Verstöße begeht, wurde ihm die Tierhaltung auf Lebzeiten untersagt.

Einen Rettungsanker gibt es für den Tierquäler dennoch, sofern er der Behörde nachweist, dass er zukünftig die tierschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten werde, kann ihm auf entsprechenden Antrag hin die Haltung und Betreuung von Tieren wieder gestattet werden.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
Leserkommentare
von krollipeter am 27.07.2017 18:24:17# 1
Andere haben tausende Tiere veruntreut - nur weil sie Bauernpräsident eines kleineren Bundeslandes waren,gehen sie nahezu straffrei aus.
So blass wie unser Justitzminister - so blass die Richter.
    
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