Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittel
Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Ordnungsmaßnahmen, Erziehungsmittel, Schulverweis, SchuleEinleitung
Zu unterscheiden sind im Schulrecht die gesetzlich bestimmten Ordnungsmaßnahmen und die nur im Gesetz erwähnten und durch Erlass geregelten Erziehungsmittel. Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören die Maßnahmen, die in die Grundrechte des Schülers in besonderem Maße eingreifen. Ordnungsmaßnahmen stellen keine Vergeltung für begangenes Unrecht dar und haben keinerlei Straffunktion. Ordnungsmaßnahmen sind z.B. die Versetzung in eine Parallelklasse, Versetzung an eine andere Schule derselben Schulform, Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten, Androhung der Verweisung von der Schule bis hin zur tatsächlichen Verweisung von der Schule. Neben den Ordnungsmaßnahmen stehen noch die Erziehungsmittel zur Verfügung. Hierbei spielt der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle. Zu den Erziehungsmittel gehören z.B. die Umsetzung eines Schülers in der Klasse, die Anordnung des Nachsitzens in der Form besonderer schulischer Arbeitsstunden unter Aufsicht und die vorübergehende Verweisung aus dem Unterrichtsraum.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Schulrecht: Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittel Seite 2: Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig Seite 3: Verweisung von der Schule Seite 4: Wie kann gegen einen Schulverweis vorgegangen werden?Du kannst diesen Artikel ausdrucken und als Referenz mitnehmen, insbesondere Seite 2 "Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig". Du findest das nicht im Gesetz, weil es rechtsstaatliche Prinzipien sind und sich aus den Grundrechten ergeben.
Liebe Grüße an die Lehrerin
123recht.net
Ich bin in der Jahrgangsstufe 13. Während unserer Klausurphase haben mehrere Schüler aus meiner Parallelklasse für 2 Tage den Unterricht geschwänzt ohne sich abzumelden. Nun hat unsere Stufenleitung eine Attestpflicht für die ganze Stufe ausgesprochen. Ist das erlaubt?
Würde mich über eine zügige Antwort freuen da der Fall sehr konkret ist. Danke im Vorraus.
Verwaltungsrecht Das Recht der Schule