BVerfG: Doppelnamen für Kinder nicht zulässig

Mehr zum Thema: Vor Gericht, Doppelname, Namensrecht, Familienname, Nachname
4,6 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Regelungen über Familiennamen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

BVerfG: Doppelnamen für Kinder nicht zulässig

Wenn Eltern unterschiedliche Familiennamen haben, müssen sie sich bei ihren Kindern für den Namen des Vaters oder der Mutter entscheiden - ein Doppelname für das Kind, bestehend aus beiden Familiennamen, ist nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied diesen Mittwoch, dass der Ausschluss eines Doppelnamens für Kinder nicht gegen die Verfassung verstößt. Duch diese Regelung seien weder das Elternrecht noch das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt. ( Az 1 BvL 23/96)

Wenn der Vater Müller und die Mutter Schulze heißt, darf das gemeinsame Kind nicht Müller-Schulze heißen. So regelt es das Gesetz. Im zugrunde liegenden Fall hatten die sorgeberechtigten Elternteile keinen gemeinsamen Familiennamen und keine Bestimmung für den Familiennamen ihres Sohnes Maximilian getroffen. Sie wünschten aber übereinstimmend, das Kind möge einen aus beiden Namen zusammengesetzten Doppelnamen tragen. Das zuständige Familiengericht legte diese Frage dem BVerfG vor, da es eine Kollision mit dem Grundgesetz vermutete.

Die Verfassungshüter sehen in der bestehenden Regelung allerdings keine Verletzung der Verfassung. Ließe man Doppelnamen als Familiennamen zu, würden diese - ohne Begrenzung - in den folgenden Generationen zu langen Namensketten anwachsen. Damit verlöre der Name für den Einzelnen die Qualität als identitätsstiftender Bezugspunkt. Gerade wegen dieser Funktion erfährt der Name verfassungsrechtlichen Schutz.

Auch das Persönlichkeitsrecht der Eltern oder der Kinder sei nicht verletzt, da dieses Grundrecht nicht die eigene Wahl desGeburtsnamens des Kindes umfasse. Der Wunsch, seinen Nachkommen den eigenen Namen mit auf denLebensweg zu geben, findet im Persönlichkeitsrecht der Eltern keineGrundlage, da das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG kein Bestimmungsrecht über einen anderen Menschen umfasse.

12
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  BVerfG: Doppelnamen für Kinder nicht zulässig
Seite  2:  Name ist Ausdruck der ´Identität und Individualität´
Das könnte Sie auch interessieren
Familienrecht Das neue Kindschaftsrecht
Grundrechte, Verfassung Die Verfassungsbeschwerde
Familienrecht Die Bestimmung des Ehenamens
Vor Gericht BVG: Zeit heilt Fehler bei der Namenseintragung
Vor Gericht BVG muss über Doppelnamen bei Kindern entscheiden