Abmahnung RA Helge Stackfleth für eBay-Händlerin Bettina Meyer

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Abmahnschreiben wegen fehlerhafter Grundpreisangabe auf der Plattform eBay

Einmal mehr erreichen uns eBay-Abmahnungen wegen fehlerhafter Grundpreisangabe.

Vorliegend mahnt Rechtsanwalt Stackfleth für eBay-Händlerin Bettina Meyer ab.

Betroffene sollen strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben

Die Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber für eine angebliche Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Frist hierfür zwecks Druckaufbaus viel zu kurz bemessen ist.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.

Vorliegend wird ein Streitwert von 10.000,00 € angesetzt, und Gebühren in Höhe von 651,80 € verlangt.

Abmahnungen können rechstmissbräulich sein

Auffällig an dieser Abmahnung sind jedoch die Indizien für möglichen Rechtsmissbrauch:

1. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung fällt auf den gleichen Tag (OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2011, Az. I-4 U 55/11).

2. Die Unterlassungserklärung soll unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs abgegeben werden.

3. Es liegen deutliche Hinweise auf ein Missverhältnis zwischen Umsatz und Abmahntätigkeit an. Dies spricht ebenfalls eindeutig für einen Rechtsmissbrauch.

Nachdem der erste Schock verdaut ist, fragt sich jeder Betroffene was nun zu tun ist. Nachfolgende Hinweise sollen hierfür einen ersten Überblick geben:

Wichtig ist zunächst das richtige Verhalten seitens des Betroffenen

  • Als Erstes, sollten unbedingt die Fristen eingehalten werden. Ferner ist Eigeninitiative hier ausnahmsweise fehl am Platz.
  • Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst! Sondern schaffen Sie Waffengleichheit.
  • Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen und Endverbrauchern sind einfach zu ungleich verteilt.
  • Deswegen gibt es spezialisierte Kanzleien, wie die unsere, die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.
  • Halten Sie sich auch fern von Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen in sog. Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Wettbewerbsrecht angezeigt.

Nun steht die richtige Reaktion im Vordergrund, welche wie nachfolgend aussehen könnte bzw. sollte:

Übermitteln Sie das Schreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax an einen Anwalt.

Das Ziel sollte sein (je nach Sachlage): Nichts oder deutlich weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.