Abmahnung aufgrund von Kundenbewertungen von der Kanzlei LHR erhalten? Wir helfen!

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Unterlassungserklärung, LHR, Lampmann, Abmahnung, Kundenbewertungen
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Vorsicht bei der Werbung mit Kundenbewertungen

Kundenbewertungen sind nicht selten Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und wurden bereits in vielen erdenklichen Art und Weisen analysiert. Dabei sind Kundenbewertungen ein wichtiger Werbefaktor, um sein Unternehmen durch die Konkurrenz zu schlagen. In diesem Beitrag besprechen wir eine kürzlich ausgesprochene Abmahnung der Kanzlei LHR (Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB) aus Köln, die im Auftrage des Herrn Arnold Fitze erfolgte.

Inhalt der Abmahnung

In der Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, dass das eigene Angebot mit einem bestimmten Prozentsatz von Kunden beworben wird, die das Angebot nur mit 5 Sternen bewertet haben. Dieses sei nach Auffassung der Abmahner irreführend und verstoße daher gegen das Wettbewerbsrecht.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Der BGH hatte im Februar 2020 entschieden (BGH, Urteil v. 20.02.2020 - I ZR 193/18), dass Verkäufer auf Online-Marktplätzen keine wettbewerbsrechtliche Haftung bezüglich der Kundenbewertungen trifft. Dies gilt jedoch nicht für Social Media Plattformen und eigene Onlineshops. Hier ist die Bewerbung von echten Kundenbewertungen, die jedoch gefiltert veröffentlich werden, wettbewerbswidrig (siehe hierzu BGH, Urteil v. 21.01.2016 - I ZR 252/14).

Forderung des Abmahners

Wie in den meisten Abmahnungen, wird auch in dieser Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus fordert der Abmahner Auskünfte sowie einen Schadensersatz auf Grundlage der abgegebenen Auskünfte.  

Des Weiteren fordert die Kanzlei LHR, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert von bis zu 50.000,00 € zu zahlen. Dies entspricht maximal 2.002,41 € (Brutto).

Unser ausdrücklicher Rat:

Bitte nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Halten Sie bitte die Frist ein und suchen die anwaltliche Hilfe, um das Risiko einer einstweiligen Verfügung abzuwenden!

Wenn Ihnen die negativen Bewertungen ein Dorn im Auge sind, bieten wir Ihnen neben der Abmahnverteidigung auch die Löschung von negativen Bewertungen an!

Müssen Sie auf die Abmahnung reagieren?

Die Abmahnung sollten Sie zwar ernst nehmen, keinesfalls sollten Sie sich aber einschüchtern lassen. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Bei der Prüfung kann Ihnen ein Fachanwalt im Wettbewerbsrecht zur Seite stehen.

Sollten die Vorwürfe aber zutreffen, dies bedeutet, Sie zeigen geschäftlich gefilterte Bewertungen (überwiegend positve), sollte innerhalb der Frist reagiert und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich. 

Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden

- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!

- Fristen einhalten

- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei LHR wegen angeblicher Verletzung des Wettbewerbsrechts erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts weiter.

Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie mir gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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