Abmahnung der Finntrade GmbH erhalten?
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Finntrade, Garantieerklärung, eBay, UnterlassungserklärungWeitere Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Umlauf
- Wer mahnt was ab?
- Was fordern die Abmahner?
- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und
- die Abmahnkosten in Höhe von 984,60 € (basierend auf einem Gegenstandswert von 20.000 €) zahlen.
- Abmahnung und jetzt?
Die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen mahnt im Auftrag der Finntrade GmbH angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Konkret sollen die Abgemahnten beim Verkauf über eBay die Garantieerklärungen nicht vollständig angegeben haben. Damit würde der Anbieter gegen eine gesetzliche Vorschrift handeln, die für die Regelung des Marktverhaltens bestimmt ist.
Im Wesentlichen sollen die Abgemahnten
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Wir können Ihnen jedoch nur raten nicht vorschnell zu handeln.
Zunächst ist es wichtig, dass Sie nicht unüberlegt handeln. Auch wenn im Schreiben von kurzen Fristen die Rede ist, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen.
Der Anwalt wird Ihre individuelle Situation überprüfen und Ihnen dementsprechend verschiedene Handlungsalternativen aufzeigen. Es ist unter anderem so, dass nicht jede verschickte Abmahnung auch gerechtfertigt ist. Teilweise können Abmahnung als unberechtigt kurz schriftlich zurückgewiesen werden und es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Aber auch für den Fall einer gerechtfertigten Abmahnung sollten Sie nicht gleich die angegebenen Kosten bezahlen oder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. In der Regel sind die Kosten zu hoch angesetzt und ein spezialisierter Anwalt kann diese noch deutlich senken. Ähnlich verhält es sich mit der Unterlassungserklärung. Mit der Unterschrift gehen Sie einen bindenden Vertrag ein, der bei Verstößen zu hohen Vertragsstrafen führen kann. Es ist daher wichtig die Erklärung überarbeiten (modifizieren) zu lassen.
Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich genau, wie man richtig reagieren sollte.
- Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
- Zahlen Sie nicht die geforderten Kosten!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
- Halten Sie die vorgegebenen Fristen ein!
- Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (gewerblicher Rechtsschutz) auf.
Wenn Sie auch eine Abmahnung durch die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bekommen haben, dann zögern Sie nicht Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla aufzunehmen.
Als spezialisierte Kanzlei wissen wir genau, was zu tun ist. Bei einem kostenlosen Erstgespräch können wir Weiteres besprechen, so z.B. auch unsere kostengünstigen Pauschalpreise für die bundesweite Vertretung.
Hilfreich wäre es, wenn Sie uns, ganz unverbindlich, vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Erstgespräch vorbereiten können.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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