Abmahnung der HvLS Rechtsanwälte wegen gewerblicher Verkaufsaktivitäten auf eBay

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HvLS Rechtsanwälte im Auftrag von Ralph Schneider wegen gewerblicher Verkaufsaktivitäten auf eBay

Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der HvLS - Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin wegen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten bei Verkäufen auf eBay. Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher als Internethändler auftritt.

Die Schreiben richten sich an Mitbewerber mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Der Abgemahnte registrierte sich als "privat" auf der Internetplattform eBay, handelt bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einem Hinweis auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden OS-Links im Rahmen des Angebots. Außerdem soll eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt und widersprüchliche Angaben bezüglich etwaiger Rücksendekosten gemacht worden sein. Die HvLS Rechtsanwälte fordern sowohl Schadensersatz als auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: https://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Fachanwalt für Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung: Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.

Sie erklären andernfalls, dass Sie die Markenrechtsverletzung eingestehen und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch (0431/3053719), per Fax (0431 / 3053718) oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle
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