Abmahnung der Sandhage Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstößen

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Sandhage, Abmahnschreiben, Wettbewerbsverstöße, Unterlassungserklärung
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Betroffen sollten Abmahnschreiben nicht als Abzocke ignorieren

1. Worum geht es?

Dieser Ratgeberartikel möchte eine Hilfestellung für Betroffene von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Sandhage Rechtsanwälte geben. Nach Berichterstattungen im Internet versendet die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte derzeit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen (UWG).

2. Was wird gefordert?

Es wird zum einen die Zahlung von Abmahnkosten und zum anderen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte nichts zahlen und nichts unterschreiben ohne vorherige anwaltliche Prüfung!

3. Sollte ich die Abmahnung ernst nehmen, oder ist es nur Abzocke?

Die Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Auch handelt es sich nicht um Abzocke. Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Sofern kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, brächten Sie auch nicht zu reagieren. Dann wäre es völlig ausreichend, die Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern die Vorwürfe zutreffend sind, ist innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte auf keinen Fall die beigefügt Unterlassungserklärung verwenden (falls der Abmahnung eine solche beigefügt sein sollte). Der geforderte Betrag lässt sich in den meisten Fällen reduzieren.

Im Wettbewerbsrecht gibt es oftmals viele Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Es müsste z.B. geprüft werden, ob im konkreten Fall überhaupt eine Abmahnungsberechtigung besteht. Die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts gerne weiter.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zu den Sandhage Rechtsanwälte aufnehmen

2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden

3. Fristen einhalten

4. Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner

5. Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich bereits seit Jahren schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere dem Wettbewerbsrecht. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Übermitteln Sie und das Abmahnschreiben gerne vorher per E-Mail, das erleichtert und die Einarbeitung. Im Anschluss können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um Ihren Fall mit uns zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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