Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen unzulässiger Textilkennzeichnung

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Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen Verstoß gegen das TextilKennzeichnungsG bzw. der Textilkennzeichnungsverordnung

Unserer Rechtsanwaltskanzlei lag zur Beratung eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin vor. Der Abgemahnte bietet über das Internet Kleidungsstücke zum Verkauf an. Dabei wurde es bei einigen Angeboten unterlassen, Rohstoffgehaltsangaben der Textilien anzugeben.

Konkret werden Verstöße gegen folgende Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung, damit einhergehend ein Verstoß gegen § 3 UWG in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG.

Die Wettbewerbszentrale fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 Euro.

Achtung!

Nach Kenntnis unserer Rechtsanwaltskanzlei verfolgt die Wettbewerbszentrale unterzeichnete Vertragsstrafeversprechen rigeros weiter.

Sollten Sie also die vorbereitete Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, laufen Sie Gefahr, bei einem erneuten Verstoß eine hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

Je nachdem wie viele Textilien (und darunter zählen nicht nur Kleidungsstücke) Sie zum Verkauf im Internet anbieten, kann es schnell einmal passieren, dass eine Rohstoffgehaltsangabe fehlt oder fehlerhaft ist.

Durch ein vorschnelles Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab. Teilweise muss die Unterlassungserklärung auch überarbeitet und enger gefasst werden.

Wenn Sie Textilien über das Internet verkaufen, z.B. Kleidung, Stoff, Bettwäsche, etc., sollten Sie Ihren Internetauftritt oder Verkaufsshop von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.

Unsere Erfahrung

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten haben, stehen Ihnen unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte bundesweit zur Verfügung. Wir können mittlerweile auf eine hohe Anzahl bearbeiteter Abmahnungen im Bereich des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts, des Designrechts sowie des Urheberrechts seit fast 10 Jahren zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  1. Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und ständige Weiterbildung
  2. Persönliche Beratung und Betreuung
  3. Bundesweite Vertretung
  4. einfache Abwicklung des Mandats, gerne auch auf elektronischem Weg
  5. Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns unter der Telefonnummer 030/28505856 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an info@freihof-law.de oder per Fax an 030/2850585-7 übersenden. Wir rufen Sie zeitnah zurück.

Wir wissen, wie wirtschaftlich einschneidend Abmahnungen sein können, deshalb ist uns die Transparenz der Kosten vor Mandatserteilung sehr wichtig und in der Regel bieten wir unseren Mandanten ein festes Pauschalhonorar für die Verteidigung bei einer Abmahnung an.

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