Abmahnung durch Rechtsanwalt Mark Schomaker für die bonodo UG wegen Wettbewerbsverstößen

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Es wird die Zahlung von Abmahnkosten und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert

1. Worum geht es?

Mit diesem Artikel möchte eine Hilfestellung für Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Mark Schomaker geben. Berichterstattungen im Internet zufolge verschickt Rechtsanwalt Mark Schomaker derzeit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen (UWG). Auftraggeber dieser Abmahnungen ist die bonodo UG mit Sitz in Bielefeld.

2. Was verlangen die Abmahner?

Zum einen wird die Zahlung von Abmahnkosten und zum anderen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Unser ausdrücklicher Rat: keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und nicht vorschnell zahlen!

3. Ist die Abmahnung der bonodo UG ernst zu nehmen oder bloß Abzocke?

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Sofern keine Wettbewerbsverstöße vorliegen bräuchten Sie auch nicht zu handeln. Dann wäre es ausreichend, die Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern eine Überprüfung Ihres Falles allerdings ergeben sollte, dass die Vorwürfe leider berechtigt sind, sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte auf keinen Fall die beigefügt Unterlassungserklärung verwenden (die kann nicht oft genug betont werden!). Der geforderte Betrag lässt sich in den meisten Fällen reduzieren.

Im Wettbewerbsrecht gibt es oftmals viele Möglichkeiten, um sich erfolgreich zu verteidigen. Es müsste z. B. geprüft werden, ob im konkreten Fall überhaupt eine Abmahnungsberechtigung besteht. Sehr auffällig ist vor allem, dass die bonodo UG, die laut Handelsregister am 26.09.2014 gegründet wurde, praktisch kurz nach Gründung mit der Abmahntätigkeit begonnen hat. Dieses könnte durchaus für eine Rechtsmissbräuchlichkeit und somit zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen. Hier gibt es jedenfalls deutliche Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen gerne mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und der Abwehr von Abmahnungen weiter.

4. Erste-Hilfe-Ratschläge bei Abmahnungen

  • Kein Kontakt zu RA Mark Schumaker oder der bonodo UG aufnehmen
  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
  • Fristen beachten
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner
  • Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich bereits seit Jahren schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie dem Wettbewerbsrecht. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne.

Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben vorher per E-Mail übermitteln. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung. Anschließend können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, damit Sie Ihren Fall mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen können.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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