Abmahnung durch den VsW – Verband sozialer Wettbewerb Berlin erhalten?

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Der Verband sozialer Wettbewerb Berlin – VsW macht Unterlassungsansprüche gegen Sie geltend? Warum ist das überhaupt möglich?

Das deutsche Wettbewerbsrecht erlaubt nicht nur Mitbewerbern gegen angeblich gesetzeswidrig handelnde Konkurrenten vorzugehen. Unterlassungsansprüche können gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG auch von rechtsfähigen Verbänden (wie dem Verband sozialer Wettbewerb Berlin ) zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen durchgesetzt werden.

Hierzu müssen Verbände, wie der Verband sozialer Wettbewerb Berlin gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2  UWG folgende Voraussetzungen  erfüllen:

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung
  • Ihnen muss eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
  • Sie müssen personell, sachlich und finanziell imstande sein, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt.

Diese Voraussetzungen dürfte der Verband sozialer Wettbewerb Berlin erfüllen.

Der Verband sozialer Wettbewerb Berlin ist nach eigenen Angaben seit mehr als 30 Jahren auf dem für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft außerordentlich wichtigen Gebiet der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität sehr erfolgreich tätig. Mit seinem engagierten und mutigen Einsatz für Lauterkeit in Handel und Gewerbe leistet er seit Jahrzehnten seinen Beitrag zur Sicherung eines funktionsfähigen Leistungswettbewerbs ( Zitatende).

VsW – Verband sozialer Wettbewerb Berlin = sozial?

Der Namenszusatz „ sozia l“ ist nicht dahingehend zu verstehen, dass abgemahnte und verklagte Gewerbetreibende es mit einer nachsichtigen, altruistischen, sozialen Gruppierung zu tun hätten. Der Verband sozialer Wettbewerb Berlin verfolgt mit allen zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln angebliche Wettbewerbsverstöße gegenüber kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen mit allen damit verbundenen Kostenfolgen.

Der Verband sozialer Wettbewerb Berlin macht Ansprüche gegen mein Unternehmen geltend – Wie verhalte ich mich als Unternehmer?

Sollten Sie eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb Berlin erhalten haben, oder bereits eine einstweilige Verfügung gegen Sie ergangen sein, kann es zur Abwendung weiterer Nachteile ratsam sein, einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Insbesondere angebliche Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind in der Regel nicht ohne weiteres als rechtmäßig oder rechtswidrig einzustufen, sondern im Lichte der zu dem jeweiligen Problemkreis ergangenen Urteile der Obergerichte auszulegen. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, gegenüber dem Verband sozialer Wettbewerb“ sollte mithin erst erfolgen, wenn feststeht, dass überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die Unterlassung von Werbemaßnahmen ist nicht selten mit hohen Umsatzeinbußen verbunden, so dass  eine Überprüfung des Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt vor übereilten Entschlüssen und damit einhergehenden wirtschaftlichen Einbußen zu empfehlen ist. In der Vergangenheit gab es durchaus Fälle in denen die Rechtsauffassung des VsW Verband sozialer Wettbewerb durch die entscheidenden Gerichte nicht geteilt wurde und die streitgegenständlichen Werbeaussagen fortgesetzt werden konnten.

Neben dem Verband sozialer Wettbewerb Berlin gibt es u.a. folgende Wettbewerbs- Gewerbe- Wirtschafts- und Berufsverbände die Unterlassungsansprüche geltend machen können.

  • Verband “Wirtschaft im Wettbewerb,
  • Verbraucherzentrale Berlin e.V.
  • Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
  • Verbraucherzentrale München
  • Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg
  • Verein pro Verbraucherschutz e.V.
  • Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
  • Vereinigung kritischer Verbraucher e.V.
  • Verschiedene Ärztekammern

VON RUEDEN
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