Abmahnung von Rechtsanwalt Hendrik Schoon im Auftrag von Bernd Habermehl ( 3D Cubeworld ) wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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Kanzlei versendet Abmahnschreiben wegen veralteter Widerufsbelehrung und Fehlens des neuerdings vorgeschriebenen Widerrufsformulars

1. Worum geht es?

 

Dieser Ratgeberartikel möchte eine Hilfestellung bei Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts geben. Ausgesprochen werden die Abmahnungen von Rechtsanwalt Hendrik Schoon im Namen von Bernd Habermehl ( 3D Cubeworld ).

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Gegenstand der Abmahnung sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie das Nichtvorhandensein des seit dem 13.06.2014 vorgeschriebenen Widerufsformulars. Diese Abmahnungen richten sich an Onlinehändler.

 

2. Was wird genau gefordert?

 

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung von Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandwertes von 5.000,00 Euro, also ein Betrag in Höhe von 413,90 €gefordert.

 

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte zahlen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts vorschnell!

 

3. Sollte ich die Abmahnung ernst nehmen, handelt es sich gar um Abzocke?

 

Die Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren. Hierbei handelt es sich keineswegs um Abzocke . Zunächst ist zu prüfen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Sollte nämlich kein Wettbewerbsverstoß vorliegen, bräuchten Sie nicht zu reagieren, und auch keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dann wäre es völlig ausreichend, die Forderung kurz (am besten schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern an den Vorwürfen aber etwas dran ist, sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte keinesfalls die beigefügt Unterlassungserklärung verwenden. Auch der geforderte Betrag lässt sich oftmals reduzieren.

Im Wettbewerbsrecht gibt es oftmals viele Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Es müsste z.B. geprüft werden, ob im konkreten Fall überhaupt eine Abmahnungsberechtigung besteht. Gerne ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla hierbei behilflich.

 

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

 

1. Kein Kontakt zu den Abmahnern

2. Keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden

3. Fristen beachten

4. Keine vorschnellen Zahlungen

5. Noch vor Fristablauf zum Anwalt

 

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich bereits seit Jahren schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere dem Wettbewerbsrecht. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Übermitteln Sie und das Abmahnschreiben gerne per E-Mail ( info@drnewerla.de). Im Anschluss können Sie uns auf Wunsch sehr gerne für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch kontaktieren, um Ihren ganz persönlichen Fall mit uns zu besprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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