Abmahnung von Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann im Auftrag von Andre Kalusniak wegen Wettbewerbsverstößen

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Kanzlei versendet Abmahnschreiben wegen fehlender Angaben zum Batteriepfand und Widerrufsbelehrung

1. Worum geht es?

Dieser Ratgeberartikel beschäftigt sich mit einer Abmahnung aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts. Ausgesprochen werden die Abmahnungen von Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann im Auftrage von Herr Andre Kalusniak.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Gegenstand der Abmahnung sind wettbewerbsrechtliche Vorwürfe. Konkret wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, keine korrekte fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung zu verwenden sowie gegen die Pflicht zur korrekten Angabe von Hinweisen zum Batteriepfand verletzt zu haben.

2. Was wird genau gefordert?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 745,40 €(Abmahnkosten) auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000.- € gefordert.

3. Wie sollte ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Oberstes Gebot: Zahlen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts vorschnell!

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierbei handelt es sich nicht um Abzocke oder ähnliches, vielmehr muss geprüft werden, ob die Vorwürfe der Abmahner zutreffend sind. Sollten die Vorwürfe nämlich nicht zutreffen, bräuchten Sie auf die Abmahnung nicht zu reagieren, und auch keine Unterlassungserklärung abzugeben. Es würde dann ausreichen, die Forderung kurz zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe allerdings vollständig oder auch nur teilweise zutreffen, müsste innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden und eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte verwenden Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beiliegt. Auch der geforderte Betrag lässt sich oftmals deutlich reduzieren, was meine langjährige Tätigkeit im Bereich des Wettbewerbsrechts immer wieder zeigt.

4. Erste-Hilfe-Tipps für den Fall einer Abmahnung

1. Kein Kontakt zur Gegenseite aufnehmen

2. Keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden

3. Fristen einhalten

4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven ist bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere im Wettbewerbsrecht tätig. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten. Bei Interesse können Sie und gerne (zunächst völlig kostenlos und unverbindlich) kontaktieren und uns Ihren persönlichen Fall schildern (auch gerne telefonisch). Anschließend kann dann das weitere Vorgehen für Ihren ganz individuellen Fall besprochen werden. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Übermitteln Sie und das Abmahnschreiben gerne vorab per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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