Abmahnung wettbewerbsrechtlicher Verstöße bei eBay durch Rechtsanwälte von Stein für die J.G. Obenaus sen. OHG

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Obenaus, eBay, Kostentragungsklausel, Widerrufsbelehrung
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Die Firma Obenaus betreibt in Berlin ein Geschäft für Augenoptik. Einen Onlinehandel unterhält sie nicht, was sie aber nicht davon abhält, eBay-Händler wegen etwaiger Wettbewerbsverstöße abzumahnen.

So wird den abgemahnten eBay-Händlern etwa vorgeworfen, Verbraucher nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob dieser den Kunden zugänglich ist. Häufig wird zudem gerügt, dem Käufer würden im Rahmen der Widerrufsbelehrung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung auferlegt, ohne dass die Vertragsparteien dies vertraglich zuvor vereinbart hätten (Fehlen der sog. Kostentragungsklausel).

Zwar sind beide Vorwürfe - so sie denn in der Sache zutreffen - grundsätzlich geeignet, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu rechtfertigen. Voraussetzung für die Abmahnungsbefugnis der J.G. Obenaus sen. OHG ist aber zudem das Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses, d.h. der abgemahnte eBay-Händler müsste zumindest auch Artikel aus dem Bereich der Augenoptik anbieten. Hieran bestehen im Einzelfall - abgesehen von den ohnehin voneinander abweichenden Vertriebswegen - Zweifel.

Jörg Halbe
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Zudem sieht die von den gegnerischen Rechtsanwälten vorbereitete und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung eine starre Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor und begründet noch dazu eine selbstständige Verpflichtung des abgemahnten eBay-Händlers zur Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Dies sind Kröten, die der Abgemahnte zur zu empfehlenden vorsorglichen Erfüllung des Unterlassungsanspruchs nicht zu schlucken hat.

Der abgemahnte eBay-Händler sollte daher die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben. Vielmehr empfiehlt es sich, den Rat eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen. Dieser wird es durch Abgabe einer entsprechend abgeänderten Unterlassungserklärung verstehen,

- unberechtigte Forderungen der Gegenseite abzuwehren und

- Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Der effektivste Schutz gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ist jedoch die rechtssichere Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine frühzeitige Überprüfung der eBay-Angebotsseiten auf abmahnrelevante Inhalte. Hierdurch lassen sich schon im Vorfeld Abmahnungen und kostenintensive Gerichtsprozesse vermeiden.

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