Achtung! Abmahnung der Como Sonderposten GmbH wegen Bambussocken! Wir helfen

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Sandhage, Bambus, Socken, Unterlassungserklärung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage im Umlauf

Die Bambussocken sind in aller Munde. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Bambussocken bei fast jedem Textilhändler anzutreffen. Auch einige Supermarktretten sind auf den Trend aufgesprungen und bieten Bambussocken im Sortiment an. Doch besteht hier eine nicht unerhebliche Abmahngefahr im Einzelfall. In diesem Ratgeber klären wir über die Abmahngefahr auf und darüber, was Sie dagegen tun können.

1. Wer mahnt ab?

Die hier besprochenen Abmahnungen werden von der Como Sonderposten GmbH, die durch die Kanzlei Sandhage vertreten wird, ausgesprochen. Mit der Abmahnung verfolgt der Abmahner das Ziel, durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Unterlassung der Bezeichnung „Bambussocken" zu erreichen. Dieser Anspruch stützt sich auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2017 – 2 U 132/16).

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordert die Como Sonderposten GmbH?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben zwei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten

Unser ausdrücklicher Rat:

Bitte nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Halten Sie bitte die Frist ein und suchen die anwaltliche Hilfe, um das Risiko einer einstweiligen Verfügung abzuwenden!

3. Müssen Sie auf die Abmahnung reagieren?

Die Abmahnung sollten Sie zwar ernst nehmen, keinesfalls sollten Sie sich aber einschüchtern lassen. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.
 
Sollten die Vorwürfe aber zutreffen, dies bedeutet, Sie benutzen gewerblich den Begriff „Bambussocken", sollte innerhalb der Frist reagiert und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen


 - Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
 
 - Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!
 
 - Fristen einhalten
 
 - Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
 
Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage für die Como Sonderposten GmbH wegen angeblicher Verletzung des Wettbewerbsrechts erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts weiter.
 
 Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.
 
Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie mir gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.